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TOTEM 2
This is a condition assessment.
This check will be recorded on a sheet attached to the access hatch for traceability.
A quarterly check
For the mobile access and working tower, the scope of this check is comparable to the daily check. It will be carried out at least
once every 3 months, and will be recorded in the establishment’s safety records for traceability.
Nota bene
: These checks can only be carried out by personnel holding a certificate of competence entitled “Checker
and User”
which has been issued by company management.
For more information and details regarding checklists, please refer to RECO R.457, annex 3, 3bis, 4, 5, 6.
Die fahrbare Zugangs- und Arbeitsbühne nach jedem Arbeitseinsatz mit einem sauberen Tuch abwischen.
Vor jeder Montage sind insbesondere folgende Teile zu prüfen:
- Die Laufflächen und Bremsen der Rollen
- Die Sicherheitsvorrichtungen
- Die Haken der Arbeitsbühnen und ihre Befestigungen
- Die Platten der Arbeitsbühnen
- Die Befestigungslaschen der Stabilisatoren
Teile, die durch:
- Eine dauerhafte Verformung
- Bohrungen
- Einkerbungen (z. B. durch Schleifarbeiten)
- Starke Korrosion
... beansprucht sind, müssen ausgesondert werden!
Im Zweifelsfall ist das Teil zu ersetzen.
Beim Auswechseln des Teils darauf achten, ein Originalteil einzusetzen.
Die Teile sauber und die Sicherheitsvorrichtungen in einwandfreiem Zustand halten.
Schilder oder Aufkleber mit Gebrauchs- und Sicherheitshinweisen sauber halten und bei Bedarf auswechseln.
Inspektion:
Dieses Produkt muss einer regelmäßigen Inspektion unterzogen werden, und die Ergebnisse jeder Inspektion sind
aufzuzeichnen (vgl. Hersteller-Kontrollblatt FV-26403-6xx/7xx/8xx für das Modell BOX und FV-22403-6xx/7xx/8xx für das Modell
LINE).
Die gesetzlich vorgeschriebenen Inspektionen (gemäß frz. Erlass vom 21. Dezember 2004) sind folgendermaßen
unterteilt:
Inspektion vor der Inbetriebnahme am jeweiligen Einsatzort:
- Vor dem ersten Gebrauch,
- Im Falle einer Demontage mit nachfolgender Neumontage der fahrbaren Zugangs- und Arbeitsbühne,
- Infolge veränderter Betriebs-, Wetter- oder Umweltbedingungen, die den sicheren Betrieb der fahrbaren Zugangs- und
Arbeitsbühne beeinträchtigen können,
- Nach einer Betriebsunterbrechung von mindestens einem Monat.