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DEUTSCH
Transport, Lagerung
Bitte prüfen Sie das Gerät nach Erhalt auf einwandfreien
Zustand und Funktion.
Nachstehende Angaben sind bei der Entgegennahme zu
prüfen und mit der Bestellung zu vergleichen:
1. Modell
2. Ausführung
3. Technische Daten
Bitte lagern Sie den Ventilator originalverpackt, trocken und
wettergeschützt.
Halten Sie Lagertemperaturen zwischen -10°C und +40°C
ein.
Für den Transport des Ventilators gelten auf jeden Fall die
örtlichen Sicherheitsbestimmungen.
-
Bitte transportieren Sie den Ventilator originalverpackt
- Während des Transportes sind Stoßbelastungen zu
vermeiden
- Der Ventilator ist gegen Verrutschen und Kippen zu
sichern
- Be- und Entladen muss mit der nötigen Sorgfalt und
Vorsicht geschehen
- Vermeiden Sie ein Verwinden des Geh äuses oder der
Schaufeln
- Die verwendeten Hebezeuge und Transportmittel müssen
für das Gewicht des Ventilators ausgelegt sein
Bestimmungsgemäße Verwendung
Entrauchungsventilatoren dürfen entsprechend den
bauaufsichtlichen Vorschriften der Bundesländer in
maschinellen Rauchabzugsanlagen mit und ohne
Lüftungsbetrieb verwendet werden.
Sie dürfen zur Förderung heißer Rauchgase entsprechend
der Temperatur -Zeit- Klassifizierung F400, F300 oder F200
nach DIN EN 12101-3:2002-061
verwendet werden. Die Ventilatoren sind für die Aufstellung in
Gebäuden innerhalb und/oder außerhalb des Brandraumes
sowie für die Aufstellung im Freien geeignet.
Zulässige Fördermitteltemperatur für den Lüftungsbetrieb: -
20°C bis +40°C.
Die Ventilatorkennlinie gibt den Arbeitsbereich des Ventilators
an.
Die Auslegung sollte immer mit ausreichendem
Sicherheitsabstand zum Abrissgebiet erfolgen.
Achtung: Gefahr durch Laufradbruch, Wellenbruch und
Beschädigung der Verbindungselemente.
Technische Daten, Kennlinien und Zubehörteile entnehmen
Sie bitte dem aktuell gültigen Hauptkatalog.
Aufstellung in Gebäuden innerhalb des Brandraumes
Die Entrauchungsventilatoren dürfen ohne
Wärmedämmschicht in Gebäuden innerhalb des
Brandraumes aufgestellt werden.
Aufstellung in Gebäuden außerhalb des Brandraumes
Die Entrauchungsventilatoren dürfen in Gebäuden außerhalb
des Brandraumes in ausreichend gelüfteten Räumen
aufgestellt werden, wenn Sie mit einer Wärmedämmung
versehen sind.
Die Dämmschicht darf nachträglich in einer Lage aufgebracht
werden. Sie muss einer Dämmschicht
für feuerwiederstandsfähige Lüftungsleitungen mit der
Feuerwiderstandsklasse L120 nach
DIN 4102-4:1194-032 entsprechen. Der Dämmstoff muss der
Gefahrstoffverordnung in der geltenden Fassung
entsprechen, gemäß Chemikalien-Verbotsverordnung vom
Verbot freigestellt sein und der Verordnung zur Änderung
chemikalienrechtlicher Verordnungen vom 25. Mai 2000
aufgeführten Kriterien erfüllen.
Aufstellung der Entrauchungsventilatoren im Freien
Die Ventilatoren dürfen mit und ohne Wärmedämmung im
Freien aufgestellt werden, wenn sichergestellt ist, dass kein
Niederschlag in den Entrauchungsventilator und in die
Wärmedämmung eindringen kann.
Anschluss der Entrauchungsleitungen
Für den saug- und/oder druckseitigen Anschluss der
Entrauchungsventilatoren sind elastische Gewebestutzen
ELV-BR zu verwenden. Für andere Gewebestutzen ist ein
Nachweis der Eignung durch eine allgemeine bauaufsichtliche
Zulassung nachzuweisen.
Entrauchungsventilatoren in maschinellen
Rauchabzugsanlagen mit Lüftungsbetrieb
In maschinellen Rauchabzugsanlagen, in denen
Entrauchungsklappen eingebaut sind, dürfen die
Entrauchungsventilatoren nur dann verwendet werden, wenn
diese Rauchabzugsanlagen bauaufsichtlich auch für den
Lüftungsbetrieb zulässig sind und die eingebauten
Entrauchungsklappen für diesen Verwendungszweck
allgemein bauaufsichtlich zugelassen sind.
Elektrische Leitungsanlagen
Entrauchungsventilatoren erfordern eine gesicherte
Elektroenergieversorgung, daher müssen die
Entrauchungsventilatoren im Entrauchungsfall ohne
Frequenzumformer und ohne Motorschutzvorrichtungen
betrieben werden. Die Stromzuführungskabel dürfen an
keiner Stelle am Ventilatorgehäuse anliegen und sind gegen
mechanische Beschädigung geschützt zu verlegen.
Hinsichtlich Funktionserhalt und Verlegung der Elektrischen
Leitungsanlagen gelten die einschlägigen Vorschriften des
VDE-Regelwerkes sowie die landesrechtlichen Vorschriften,
insbesondere der “Richtlinie über brandschutztechnische
Anforderungen an Leitungsanlagen“ in der jeweils gültigen
Fassung.
Auslöseeinrichtungen
Die Entrauchungsventilatoren müssen über
Rauchauslöseeinrichtungen, Automationseinheiten gemäß
Entwurf des VDMA-Einheitsblatts Nr. 24 200-13 oder über
Brandmeldezentralen nach
DIN EN 54-24 angesteuert werden. Davon kann abgewichen
werden, wenn Entrauchungsklappen Bestandteil der
Entrauchungsanlage sind; die Entrauchungsventilatoren sind
dann in das Verdrahtungssystem der Entrauchungsklappe
und der dazugehörigen Rauchauslöseeinrichtung
einzuschleifen. Zur Rauchdetektion sind jeweils Rauchmelder
nach DIN EN 54-75 zu verwenden. Die
Rauchauslöseeinrichtungen, Automationseinheiten und
Brandmeldezentralen müssen mit dem CE-Kennzeichen nach
den Vorschriften zur Umsetzung von Richtlinien der
Europäischen Gemeinschaft versehen sein. Die in den
elektrischen Ansteuereinrichtungen für
Entrauchungsventilatoren enthaltenen Relais müssen so
ausgelegt sein, dass die zulässige Belastung der
Schaltkontakte durch die angeschlossenen Motoren der
Entrauchungsventilatoren in keinem Betriebsfall überschritten
wird.
Entrauchungsventilatoren müssen zusätzlich über
Schalteinrichtungen durch Handauslösung über Drucktaster in
Betrieb gesetzt werden können. Die Anordnung und Anzahl
der zu installierenden Rauchmelder ist entsprechend DIN
VDE 0833-26 vorzunehmen.
g
20°C bis +40°C.
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