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HINWEISE FÜR DIE ENTSORGUNG
BENUTZERINFORMATION
gemäß Art. 13 der italienischen Gesetzesverordnung Nr. 151
vom 25. Juli 2005 „Umsetzung der Richtlinien 2002/95/EG,
2002/96/EG und 2003/108/EG, hinsichtlich der Verringerung
des Einsatzes von Gefahrenstoffen in elektrischen und
elektronischen Geräten sowie zur Abfallentsorgung“.
Das Symbol mit dem durchgestrichenen Mülleimer auf dem
Gerät oder auf seiner Verpackung gibt an, dass das
Produkt zum Ende seines Betriebslebens getrennt vom
Hausmüll entsorgt werden muss.
Die Wertstofftrennung dieses Geräts am Ende seines
Betriebslebens wird vom Hersteller organisiert und
verwaltet. Der Benutzer, der das Gerät der Entsorgung
zuführen möchte, muss sich daher an den Hersteller
wenden und den Vorgaben folgen, die dieser für die
Wertstofftrennung von Altgeräten umsetzt.
Die geeignete Entsorgung über die Wertstofftrennung und die Zuführung
des außer Betrieb genommenen Geräts in das Recycling sowie die
Aufbereitung und die umweltgerechte Entsorgung tragen zur Vermeidung
von möglichen negativen Auswirkungen auf die Umwelt und die
menschliche Gesundheit bei und ermöglichen die Wiederverwendung
und/oder das Recycling der Materialien, aus denen das Gerät besteht.
Die ungesetzliche Entsorgung des Produkts durch den
Besitzer zieht die Verhängung von Verwaltungsstrafen
gemäß der geltenden Gesetzgebung nach sich.
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