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AUFSICHTSPERSON
• Die verantwortliche Person/Aufsichtsperson muss alle Sicherheitshinweise und
Richtlinien dieser Gebrauchsanleitung verstehen und anwenden. Die verantwortliche
Person muss Ratschläge erteilen und alle Benutzer des Trampolins in den Gebrauch
einweisen. Findet sich keine Person, die die Aufsicht über den Trampolinbenutzer
übernehmen kann, muss das Trampolin an einem geschützten Ort aufbewahrt und
abgebaut werden, um zu verhindern, dass Unbefugte das Trampolin verwenden.
Es kann auch mit einer Plane abgedeckt werden. Die verantwortliche Person muss auch
dafür sorgen, dass die Sicherheitsplakette auf dem Trampolin angebracht wird und dass
die Springer Informationen über Sicherheit erhalten.
• Unabhängig vom Alter und der Erfahrung des Springenden muss dieser jederzeit von
einer weiteren Person beaufsichtigt werden.
• Verwenden Sie das Trampolin nicht, wenn es nass, beschädigt, schmutzig oder
verschlissen ist. Überprüfen Sie vor Gebrauch das Trampolin.
• Halten Sie Gegenstände, die dem Springenden in den Weg kommen könnten, vom
Trampolin entfernt. Achten Sie darauf, was sich über und unter dem Trampolin bzw. um
das Trampolin herum befindet.
• Achten Sie darauf, dass das Trampolin nicht durch Unbefugte oder durch unbeaufsichtigte
Personen benutzt werden kann.