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Deutsch
• Die maximale Länge des Gasschlauchs darf 1,5 Meter nicht übersteigen.
• Wir empfehlen, den Gasschlauch Ihres Gasgrills alle 5 Jahre auszutauschen. In einigen Ländern wird vor-
geschrieben, dass der Gasschlauch früher ersetzt werden muss. Nationale Vorschriften haben Vorrang.
SicherheitshinweisezumGasdruckregler
• Stellen Sie sicher, dass der Gasdruckregler so angebracht ist, dass die kleine Abluftöffnung nach unten
zeigt und kein Wasser in die Öffnung eindringen kann. Diese Abluftöffnung muss sauber und frei von
Schmutz, Fett, Insekten usw. sein.
• Es dürfen keine Verschmutzungen in den Gasdruckregler oder an die Verschraubung gelangen.
• Überprüfen Sie
vor jeder Inbetriebnahme die Verschraubung der Schlauchverbindung
auf
festen Sitz. Gegebenfalls mit zwei Gabelschlüsseln festziehen.
• Es dürfen ausschließlich behördlich zugelassene Druckregler, die dem nationalen Betriebsdruck
entsprechen, verwendet werden. Informieren Sie sich hierzu bei Ihrem Fachbetrieb.
• Um unter normalen Betriebsbedingungen die einwandfreie Funktion des Gasdruckreglers zu gewähr-
leisten, wird empfohlen, den Gasdruckregler vor Ablauf von 10 Jahren nach dem Herstellungsdatum
auszutauschen. Anders lautende nationale Vorschriften haben Vorrang.
SicherheitshinweisezurAufbewahrungundLagerung
•
Schließen Sie das Absperrventil der Gasflasche
jedes Mal, wenn der
Grill nicht benutzt wird
,
um eventuelle Leckagen zu vermeiden.
• Wenn die Gasflasche nicht aus dem Gasgrill ausgebaut wird, muss der gesamte Grill mit der Gasflasche
im Freien an einem gut belüfteten Ort aufbewahrt werden, Das Brenngas ist schwerer als Luft. Aus-
strömendes Brenngas kann sich an tiefer gelegenen Stellen ansammeln und verteilt sich dann nicht.
Meiden Sie deshalb Kellerabgänge, Lichtschächte und Wasserabflüsse.
• Wenn der Gasgrill in einem geschlossenen Raum aufbewahrt wird, muss die Gasflasche aus dem Grill
entfernt werden. Gasflaschen müssen im Freien an einem gut belüfteten Ort und außerhalb der Reich-
weite von Kindern und dem Zugang Dritter aufbewahrt werden. Ausgebaute Gasflaschen dürfen nicht
in Gebäuden, Garagen oder anderen geschlossenen Räumen aufbewahrt werden.
• Düsen, Gasführungsrohre und Gasbrenner müssen in regelmäßigen Abständen auf Spinnenweben,
Insekten, Larvenkokons und Verstopfungen durch andere Einflüsse überprüft werden.