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Demontage / Montage im Servicefall
1505093, Ausgabe 2012-05, Version 5
Abbildung 12:Version mit 7/9-poliger Ste
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ckerkupplung
Nur bei
Version mit 7/9-poliger Steckerkupplung
(Siehe "Abbildung 12")
Stecker verbinden
1. 6-poligen Stecker 4 verbinden.
2. 3 Schraubstecker 5 gemäß der Farbkennzeichnung miteinander verschrauben.
3. 6-poligen Stecker 4 und 3 Schraubstecker 5 vorsichtig in den Federarm 4 einschie
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ben.
Endgerät montieren
4. Zapfennut und Zapfen 3 mit einem geeigneten Gleitlagerfett (z.B. Microgleit GP 360)
fetten.
5. Zapfen 3 gerade ansetzen und Steckverbindung 3 exakt axial, mit leichtem Druck in
Richtung des Federarmes 4, herstellen.
Montage abschließen
(Siehe "Abbildung 12")
Abstürzen des Endgerätes
Bei Einsatz eines falschen Sicherungssegmentes 5 kann das Endgerät
(z.B. OP-Leuchte) abstürzen und der Federarm 4 nach oben schnellen:
• Nur das Original-Sicherungssegment 5 verwenden.
1. Original-Sicherungssegment 5 einsetzen, Hülsensicherungsschraube M3 x 8mm 2
herausschrauben und Hülse 1 nach unten schieben.
Abstürzen des Endgerätes
Die Hülse 1 sichert das Sicherungssegment 5 und damit den Sitz des
Endgerätes im Federarm 4:
• Kontrollieren Sie, dass die Hülse 1 das Sicherungssegment 3
überdeckt.
• Hülse 1 mit der Hülsensicherungsschraube M3 x 8mm 2 sichern.
2. Hülsensicherungsschraube M3 x 8mm 2 wieder einschrauben und festziehen.
3. Sicheren Sitz des Endgerätes (z.B. OP-Leuchte) prüfen.
Höhenanschlag erweitern
4. Höhenanschlag des Federarmes 4 gemäß
“Kapitel 9.4.1” Seite 47
nach Bedarf er
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weitern.
Einstellarbeiten
5. Brems- und Federkraft gemäß
“Kapitel 9” Seite 42
einstellen.
Funktionstest
6. Bauseitige Spannungsversorgung einschalten.
7. Funktionstest durchführen.
Die Acrobat 2000-Geräte sind nur für den Anschluß medizinischer Untersuchungsleuch
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ten, Operationsleuchten und Flachbildschirme mit CE-Kennzeichung und max. 21 kg Zu
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ladung vorgesehen.
Technische Hilfestellung zur Herstellung eines medizinisch - elektrischen (ME) Systems
findet sich im Abschnitt 16 der DIN EN 60601-1.
Der Hersteller / Inverkehrbringer des ME Systems muß eine Erklärung nach Artikel 12 der
Richtlinie 93/42/EWG (Medizinprodukterichtlinie) abgeben.
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WARNUNG
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WARNUNG