A.4
Allgemeine Sicherheitsvorschriften
Schutzvorrichtungen des Geräts
• Das Gerät ist mit folgenden Schutzvorrichtungen ausgestattet:
– fest
eingebaute
Schutzverkleidungen
(z.
B.
Gehäuse,
Abdeckungen,
Seitenverkleidungen usw.), die am Gerät und/oder Rahmen mit Schrauben oder
Schnellverschlüssen befestigt sind und nur mit Werkzeugen geöffnet oder entfernt
werden können. Benutzer dürfen diese Vorrichtungen nicht entfernen oder
eigenmächtig ändern. Der Hersteller lehnt jede Haftung für Schäden ab, die durch
eigenmächtige Änderungen oder die Umgehung der Sicherheitsvorrichtungen
verursacht sind.
– verriegelte
abnehmbare
Schutzvorrichtungen
(Tür)
für
den
Zugang
zum
Geräteinneren;
– aufklappbare Zugangstüren zur elektrischen Geräteausrüstung, die ebenfalls nur mit
Werkzeugen geöffnet werden können. Die Zugangstür darf nicht bei eingeschalteter
Stromversorgung des Geräts geöffnet werden.
Am Gerät oder in seinem Arbeitsbereich anzubringende Sicherheitshinweise:
Verbot
Bedeutung
Keine Sicherheitsvorrichtungen entfernen
Verbot, Brände mit Wasser zu löschen (auf
Elektrobauteilen angebracht)
Gefahr
Bedeutung
Vorsicht, heiße Oberflächen
Stromschlaggefahr (auf Elektrobauteilen mit
Spannungsangabe)
Außerbetriebnahme
• Machen Sie vor der Außerbetriebnahme das Gerät unbrauchbar, indem Sie die
Netzkabel abtrennen.
Gebrauchs- und Wartungsanweisungen
• Beim Gerätegebrauch bestehen vor allem Gefährdungen mechanischer, elektrischer
oder thermischer Natur. Die Gefährdungen sind soweit wie möglich beseitigt worden:
– direkt durch geeignete Lösungen im Design des Geräts.
– indirekt durch Schutz- und Sicherheitsvorrichtungen.
• Auf dem Display der Bedienblende werden eventuelle Störungen angezeigt.
• Bei der Wartung bestehen jedoch einige Restrisiken, die nicht beseitigt werden können
und für die bestimmte Verhaltensweisen und Vorsichtsmaßnahmen zu ergreifen sind.
• Es ist verboten, an sich bewegenden Geräteteilen Kontrollen, Reinigungs-, Reparatur-
und Wartungsarbeiten vorzunehmen. Das Verbot muss allen Arbeitern durch deutlich
sichtbare Hinweisschilder zur Kenntnis gebracht werden.
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