GEBRAUCH UND WARTUNG
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DEUTSCH
cod. F07011426
Wenn die Zinkenwalzen (Verfeinerungszinken) oder die
Schneidscheiben auf der Maschine montiert werden müssen
diese mit einem Schutzbalken versehen werden.
Dieser Balken schützt den Bediener vor dem direkten Sturz
auf die Zinken oder auf andere Schnitteile; trotzdem bleibt ein
Verletzungsrisiko bestehen.
ACHTUNG
Sturz- oder Ausgleitgefahr des Bedieners Es ist verboten,
sich auf die Nachlaufwalzen oder auf alle Losteile zu stützen,
darauf zu steigen oder sich an ihnen festzuhalten, wenn diese
vom Boden hochgehoben sind.
4.4 LÄRMEMISSION
Es wird hier daran erinnert, dass es dem Arbeitgeber obliegt,
die Risikoeinschätzung aufgrund der im Verwendungsland
geltenden Gesetzesbestimmungen durchzuführen; in der
Europäischen Gemeinschaft gilt die Richtlinie 2006/42/EG, sowie
die nachfolgenden Änderungen und Ergänzungen.
Insbesondere müssen die folgenden Risiken bewertet werden:
- Schutz vor Vibrationen (in der Europäischen Gemeinschaft ist
die entsprechende Richtlinie die 2002/44/EG);
- manuelle Beförderung von Lasten 98/24/CE;
- Gefährdung durch chemische Arbeitsstoffe 98/24/EG.
PRESTO
Es sind keine Lärmmessungen notwendig, da diese Maschinen
in den von der Richtlinie UNI EN ISO 4254-1:2010 (Anhang B)
vorgegebene Testbedinungen keine beweglichen Organe aufweist,
und daher keine Lärmquelle darstellt.
5.0 ZERLENGEN UND ENTSORGEN DER MASCHINE
Für das Zerlegen und Entsorgen der Maschine hat der Kunde zu
sorgen. Vor dem Verschrotten der Maschine ist der Zustand der
Maschine genau zu überprüfen und sicherzustellen, dass keine
Gerüstteile vorhanden sind, die beim Zerlegen auseinanderbrechen
oder nachgeben könnten.
Der Kunde hat die im jeweiligen Anwendungsland der Maschine
geltenden Umweltschutzgesetze zu beachten.
ACHTUNG
Die Maschine darf nur von Fachmännern in ihre Einzelteile
zerlegt werden. Dieses Fachpersonal muss über die
erforderlichen individuellen Schutzmittel (Sicherheitsschuhe
und Schutzhandschuhe), Werkzeuge und Hilfsgeräte
verfügen.
ACHTUNG
Alle für das Verschrotten erforderlichen Aus- und Abbauarbeiten
müssen bei stillstehender und vom Schlepper abgekoppelter
Maschine vorgenommen werden.
Vor dem Zerlegen der Maschine sind alle eine Gefahr darstellenden
Teile unschädlich zu machen, d.h.:
- das Gerüst durch Fachunternehmen verschrotten lassen,
- eventuelle elektrische Geräte gemäß den geltenden Gesetzen
entsorgen,
- Öl und Fett getrennt sammeln und von zugelassenen
Unternehmen gemäß den im Anwendungsland der Maschine
geltenden Vorschriften entsorgen lassen.
Beim Verschrotten der Maschine ist das CE-Zeichen zusammen
mit dem vorliegenden Handbuch zu vernichten.
Am Ende dieser Anleitungen möchte der Hersteller daran
erinnern, daß er für alle Fragen bezüglich Kundendienst und
Ersatzteile immer zur Verfügung steht.
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