03/2008 - Art. Nr. 13 013 477C
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Übersicht
Inhaltsverzeichnis
Gewährleistung, Sicherheit
Grundsätzliche Bestimmungen
Inhaltsverzeichnis
Übersicht
Gewährleistung, Sicherheit ............... 20
Grundsätzliche Bestimmungen ......... 20
Gesamtansicht .................................. 21
Technische Daten
Siehe technische Daten Nr 13013478
Montage
Montage ............................................ 22
Gasversorgung.................................. 23
Elektrische Versorgung ..................... 23
Einbau des Dichtheitskontrollgeräts .. 23
Anschluß der Gasdruckabnahme-
leitungen pF-pL ................................. 23
Inbetriebnahme
Prüfung vor Inbetriebnahme
und Dichtheitsprüfung ....................... 24
Einstellungen...........................24 bis 30
Kenndaten des
Feuerungsautomaten ........................ 31
Anzeigeeinheit.............................. 32-33
Schaltfeld
TC
..................................... 34
Zündung ............................................ 35
Wartung
............................................ 36
Störungsbeseitigung
...................... 37
Gewährleistung
Die Montage und Inbetriebnahme
müssen sachgemäß durch einen
Techniker ausgeführt werden. Die
geltenden Vorschriften sowie die in
dieser Dokumentation gegebenen
Anleitungen sind verbindlich. Bei selbst
teilweiser Nichteinhaltung dieser
Bestimmungen kann der Hersteller
keine Haftung übernehmen. Siehe
ebenfalls :
- den anliegenden Garantieschein,
- die allgemeinen Verkaufs-
bedingungen.
Sicherheit
Der Brenner ist auf einem Wärme-
erzeuger zu installieren, welcher an
betriebsfähige Auslaßrohre der Ver-
brennungsprodukte angeschlossen ist.
Sein Einsatz ist in einem Raum, welcher
seine Versorgung mit Verbrennungsluft
und eine Ableitung eventueller Schad-
stoffe erlaubt, vorzusehen.
Der Kamin muß in Übereinstimmung mit
den geltenden Bestimmungen und
Normen dimensioniert und an die Ver-
brennungsstoffe angepaßt werden.
Der Feuerungsautomat sowie die zur
Anwendung kommenden Abschaltvor-
richtungen benötigen eine Stromversor-
gung von 230 VAC
% 50Hz
±1%
mit
geerdetem Nulleiter
.
Der Brenner soll vom Stromnetz mittels
einer omnipoligen Trennvorrichtung
gemäß den geltenden Normen isoliert
werden können.
Das Service-Personal muß alle Arbeiten
mit größter Vorsicht vornehmen, um
jeglichen direkten Kontakt mit nicht wär-
meisolierten Zonen und Stromkreisen
zu vermeiden.
Wasserspritzer auf den elektrischen
Teilen des Brenners sind zu vermeiden.
Bei Überschwemmung, Feuer, Brenn-
stoffauslauf oder anormalem Betrieb
(Geruch, verdächtige Geräusche…)
muß der Brenner abgeschaltet, die
Hauptstromversorgung und die Brenn-
stoffversorgung unterbrochen und ein
Techniker gerufen werden.
Die Feuerräume, ihr Zubehör, die
Rauchabzüge und Anschlußrohre
müssen mindestens einmal jährlich und
vor der Inbetriebnahme des Brenners
gewartet, gereinigt und von Ruß befreit
werden. Man beziehe sich hierzu auf die
entsprechenden geltenden Bestimmun-
gen.
Grundsätzliche Bestimmungen “FR”
Wohngebäude
- Verordnung vom 2. August 1997 mit
den nachträglichen Ergänzungen und
Änderungen : Technische und sicher-
heitsrelevante Vorschriften für
Brenngas- und Flüssigkohlenwasser-
stoffanlagen in Wohngebäuden und
deren Nebengebäuden.
- Norm DTU P 45-204 : Gasanlagen
(ehemals DTU Nr. 61-1 - Gasanlagen
- April 1982 + seitdem erschienen
Zusätze).
- Norm DTU 65.4 - Technische Vor-
schriften für Heizungsanlagen
- Norm NF C15-100 - Elektrische Nie-
derspannungsa Regeln.
- Gesundheitsamtliche Vorschrift des
Départements.
Gebäude mit Öffentlichkeitsverkehr
- Sicherheitsvorschrift gegen Brand und
Panik in Gebäuden mit Öffentlich-
keitsverkehr :
Allgemeine Bestimmungen :
- Artikel GZ (Brenngas- und Flüssig-
kohlenwasserstoffanlagen);
- Artikel CH (Heizung, Belüftung,
Kühlung, Klimatisierung und Herstel-
lung von sanitärem Dampf und
Heißwasser) ;
Sonderbestimmungen für die jeweilige
Art von Gebäuden mit Öffentlichkeits-
verkehr.
Außerhalb “FR”
Berücksichtigen Sie örtliche Normen
+10
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