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7. Aufstellung/Montage
Die Aufstellung/Montage und die Installation des Gerätes darf nur durch eine Fachkraft erfolgen,
die mit den Gefahren und den einschlägigen Vorschriften hierfür vertraut ist. Die Wartung,
Bedienung und Inbetriebnahme dieses Produktes darf nur durch Personen ausgeführt werden,
die entsprechend qualifiziert sind.
Achten Sie bei der Auswahl des Aufstell- bzw. Montageortes Ihres Gerätes darauf, dass Erschüt-
terungen, Vibrationen, Staub, Hitze, Kälte und Feuchtigkeit vermieden werden müssen. Außer-
dem dürfen sich keine starken Transformatoren, Motoren oder andere Geräte mit starker
Störaussendung in der Nähe des Gerätes befinden.
Decken Sie das Gerät niemals ab. Achten Sie beim Aufstellen mit anderem Equipment auf
ausreichende Belüftung. Halten Sie einen Abstand von mindestens 15 cm zu anderen Geräten
und zu Wänden ein. Stellen Sie den Lichteffekt nicht in die direkte Nähe von Wärmequellen.
Richten Sie keine starken Strahler und Lichtquellen auf das Gerät. Dies kann zur Überhitzung
führen (Brandgefahr!).
Der Lichteffekt darf nur an Orten mit einer Umgebungstemperatur von maximal 35 °C und einer
relativen Luftfeuchte von max. 75% betrieben werden.
Bohren oder schrauben Sie zur Befestigung des Gerätes keine zusätzlichen Schrauben in das
Gehäuse. Dadurch können gefährliche Spannungen berührbar werden.
Das Gerät muss außerhalb des Handbereiches von Personen aufgestellt/montiert werden.
Leicht entflammbare Materialien wie z.B. Dekostoffe müssen mindestens 0,75 m vom Gerät
entfernt sein. Es besteht ansonsten Brandgefahr!
Stellen Sie sicher, dass bei der Aufstellung/Montage des Produktes das Netzkabel nicht ge-
quetscht oder durch scharfe Kanten beschädigt wird.
Während Montage- und Servicearbeiten muss der Bereich unterhalb des Montageortes abge-
sperrt sein. Halten Sie sich selbst ebenfalls nicht unterhalb des Montageortes auf.
Die Aufstell-/Montagefläche bzw. –vorrichtung muss dermaßen bemessen sein, dass sie minde-
stens eine Stunde lang die zehnfache Nutzlast ohne dauernde schädliche Deformierung aushal-
ten kann.
Das Gerät muss bei erhöhter Aufstellung/Montage außerdem unbedingt durch eine zweite, von
der eigentlichen Montagevorrichtung unabhängige Sicherheitsaufhängung gesichert werden.
Bei fehlerhafter Hauptaufhängung darf kein Teil der Installation herabfallen können.
Bei der Aufstellung/Montage sind alle diesbezüglich relevanten Vorschriften Ihres Landes zu
beachten.
Abnahme der Installation (bei gewerblicher/öffentlicher Verwendung):
Vor der ersten Inbetriebnahme und nach wesentlichen Änderungen daran muss die Installation
(einschließlich des elektrischen Anschlusses) durch einen Sachverständigen geprüft werden.
Einmal jährlich ist eine Prüfung durch einen Sachkundigen erforderlich.
Mindestens alle 4 Jahre muss eine Abnahmeprüfung durch einen Sachverständigen erfolgen.