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Sicherheit
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Bestimmungsgemäßer Gebrauch
Hersteller oder Fachhändler übernehmen keine Haftung für Schäden,
die durch nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch entstanden sind.
Verwenden Sie Ihr E-Bike nur wie in dieser Anleitung beschrieben. Jeder
andere Gebrauch gilt als nicht bestimmungsgemäß und kann zu Unfällen,
schweren Verletzungen oder Schäden an dem E-Bike und den Komponen-
ten führen.
Die Gewährleistung erlischt bei nicht bestimmungsgemäßem Gebrauch
des E-Bikes.
Grundsätzlich gilt:
• Ihr E-Bike ist für einen Fahrer konzipiert.
• Die Sitzposition am E-Bike muss hinsichtlich der Körpergröße des Fahrers
korrekt eingestellt sein.
• Das maximal zulässige Gesamtgewicht für Ihr E-Bike darf nicht über-
schritten werden.
• Für den bestimmungsgemäßen Gebrauch des E-Bikes im Straßenverkehr
müssen die landesspezifischen und regionalen Vorschriften berücksich-
tigt werden.
• Ihr E-Bike ist für den Gebrauch eines Kindersitzes, und/oder Anhänger
(Kinder-, Lasten-, Hundeanhänger, etc.) zugelassen, wenn dies im Fahr-
zeugpass vermerkt ist.
• Das E-Bike darf nur gemäß Einsatzbereich der entsprechenden Fahrzeug-
kategorie bewegt werden
⇨ Kap. 7 "Fahrzeugkategorie" Seite 24.
Mögliche Beispiele für einen nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch sind:
• Den E-Antrieb eines E-Bikes manipulieren oder verändern.
• Ein dafür nicht geeignetes E-Bike mit einem Kindersitz und/oder einem
Fahrzeug anhänger verwenden.
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Fahrzeugkategorie
Alle Schindelhauer E-Bikes wurden für den Einsatzbereich der Kategorie 2
entwickelt.
Rahmen und Anbauteile wurden auf diesen Einsatzbereich und die dort
zu erwartenden Belastungen hin konstruiert bzw. ausgewählt.
Wenn Sie Ihr E-Bike in einer höheren Kategorie als der Kategorie 2
bewegen, steigen auch die Belastungen, denen das E-Bike im Betrieb aus-
gesetzt ist. Dies kann die Lebensdauer aller Komponenten verkürzen und
im Extremfall bis zum Versagen wichtiger Bauteile und damit zu einem
erhöhten Unfall- und Verletzungsrisiko führen.
Die Kategorisierung entspricht der auf dem internationalen
Standard ASTM F2043-13 basierenden Einteilung vieler
Hersteller. Wenden Sie sich bei konkreten Rückfragen zu
Ihrem Modell an den Kundenservice des Herstellers.
E-Bikes der Kategorie 2 sind konzipiert für:
• die Verwendung auf geteerten oder gepflasterten Straßen und Wegen;
• die Verwendung auf geschotterten und unbefestigten Wegen mit
moderater Steigung;
• Sprünge aus einer Höhe von max. 15 cm. Die Reifen können kurzzeitig
den Bodenkontakt verlieren.
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Fehlanwendungen
Fehlanwendungen des E-Bikes können zum Ausschluss der
Gewährleistung führen.
Um Ihr E-Bike sicher zu verwenden, schließen Sie folgende Fehlanwen-
dungen aus:
• Verwendung des E-Bikes für Wettkämpfe, Sprünge, Stunts oder Tricks,
wenn die Fahrzeugkategorie diese Verwendung ausschließt;
• unsachgemäße Reparaturen und Wartungen;
• unsachgemäße Reinigung und Pflege;
• nicht bestimmungsgemäße Verwendung des Akkus;
• bauliche Veränderungen am Lieferzustand des E-Bikes, insbesondere
das Tuning, und jede andere Manipulation am E-Bike;
• das Öffnen und Verändern aller Komponenten des E-Bikes;
• Ladevorgänge außerhalb des vom Hersteller angegebenen Temperatur-
bereichs;
• Tiefentladung des Akkus auf Grund von langen Ladepausen oder nicht
sachgemäßer Lagerung des Akkus außerhalb der vom Hersteller ange-
gebenen optimalen Lagertemperatur.
• Umgebungstemperaturen unter +10°C und über +40°C können die
Reichweite verringern.
• Besonders hohe und besonders niedrige Umgebungstemperaturen
können auf Dauer den Verschleiß des Akkus beschleunigen oder den
Akku sogar beschädigen.
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Restrisiken
Es ist unvermeidbar, dass bestimmte Restrisiken bei der Verwendung des
E-Bikes - trotz wohlkalkulierter Konstruktion durch den Hersteller und Ein-
haltung der Vorgaben zum bestimmungsgemäßen Gebrauch durch den
Benutzer - bestehen bleiben.
Sie selbst können diese Restrisiken durch Beachtung aller Sicherheits- und
Warnhinweise reduzieren aber nicht vollständig ausschließen. Es ist daher
wichtig, dass Sie sich bei der Verwendung des E-Bikes des Vorhandenseins
von Restrisiken bewusst sind.
Zu den unvorhersehbaren Restrisiken bei der Verwendung des hier
beschriebenen E-Bikes zählen:
Verletzungsgefahr
• unvorhersehbare Fahrmanöver und/oder Fehlverhalten anderer Verkehr-
steilnehmer;
• überraschend bzw. plötzlich auftretende Veränderungen der Fahrbahnei-
genschaften wie z. B. überfrierende Nässe oder „Blitzeis“;
• nicht kalkulierbare Materialfehler oder Verschleißerscheinungen, die
dazu führen können, dass Komponenten des E-Bikes brechen oder in
ihrer Funktion beeinträchtigt werden.
Brandgefahr
• Durch innere, nicht sichtbare Schäden kann der Akku in Brand geraten
und Gegenstände in der Umgebung entzünden.
Beschädigungsgefahr
• Wenn der Akku brennt, tritt Flusssäure mit dem Rauchgas aus. Flusssäure
ist stark ätzend und beschädigt Oberflächen dauerhaft.
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