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DEUTSCH
Der ASSKEA Sekretsaugers M30
Plus
ist mit
einem Lithium-Ionen-Akku ausgestattet, wel-
cher im Gegensatz zu herkömmlichen Ak-
kutypen über eine geringe Selbstentladung
verfügt. Lithium-Ionen-Akkus weisen zudem
keinen Memory-Effekt auf. Sie können und
sollten daher nach erfolgter Initialladung je-
derzeit geladen werden. Lediglich häufiges
Kurzladen sollte vermieden werden.
Die Lagerung und das Laden des ASSKEA
Sekretsaugers M30
Plus
sollten unter Beach-
tung der in den technischen Daten angege-
benen Umgebungsbedingungen, optimaler-
weise bei Zimmertemperatur, erfolgen. Das
Gerät inkl. Akku niemals entladen lagern!
Wird das Gerät über einen längeren Zeitraum
(ca. 10 Monate) nicht betrieben, muss der
Akku wieder vollständig aufgeladen werden.
Der Akku des ASSKEA Sekretsaugers M30
Plus
ist durch Schutzmaßnahmen gegen Tiefen-
entladung geschützt, dennoch sind obige
Hinweise zum Laden zu beachten. Der Akku
ist des Weiteren vor Überhitzung beim La-
den geschützt. Sollte die Akkutemperatur
während des Ladens durch nicht bestim-
mungsgemäße Umgebungsbedingungen
überschritten werden, so wird die Ladung
zur Abkühlung zeitweilig unterbrochen. Die-
se Maßnahme dient der Sicherheit und Scho-
nung des Akkus.
2.4 Gewährleistung
WARNUNG: Eine Änderung des ME-
Gerätes ist nicht erlaubt!
Die Dauer der Gewährleistung für den
ASSKEA Sekretsauger M30
Plus
beträgt
2 Jahre. Sie wird durch ausgeführte Gewähr-
leistungsarbeiten weder verlängert, noch
erneuert.
Die Dauer der Gewährleistung für den Akku
beträgt 6 Monate. Verschleißteile sind von
der Gewährleistung ausgeschlossen.
Die ASSKEA GmbH ist für die Auswirkungen
auf Sicherheit, Zuverlässigkeit und spezifi-
zierte Leistungsfähigkeit nur verantwortlich,
wenn:
• Original-ASSKEA-Zubehör- und Ersatzteile
benutzt werden,
• Wartung und Reparatur von durch die
ASSKEA GmbH autorisiertem Fachper-
sonal oder von der ASSKEA GmbH selbst
durchgeführt werden,
• das Produkt in Übereinstimmung mit der
Gebrauchsanweisung und nicht entgegen
der Zweckbestimmung verwendet und be-
trieben wird.
Jegliche Gewährleistungsansprüche
erlöschen, wenn:
• das Gerät von Unbefugten geöffnet
wird,
• das Sicherheitssiegel entfernt / be-
schädigt ist,
• Reparaturen von Unbefugten durch-
geführt werden,
• Änderungen am Gerät vorgenom-
men werden,
da in diesen Fällen die Basissicherheit
des Gerätes nicht mehr gewährleistet
werden kann und Funktionseinschrän-
kungen auftreten können.
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