Montage- und Betriebsanleitung
DE-4
G941.6 -
10/2017
–
Nicht unter schwebenden Lasten aufhalten. Wenn nötig,
Gefahrenbereich absperren. Verhakte oder verklemmte Las-
ten abfangen und sichern.
–
Bei Schweißarbeiten sind die nationalen Sicherheits- und
Arbeitsschutzbestimmungen zu beachten (z.B. in Deutsch-
land BGR 159).
2.2
Hinweise für den Betreiber
–
Ist mehr als eine Person mit einer der hier beschriebenen
Tätigkeiten betraut, so hat der Betreiber einen Aufsichtfüh-
renden zu bestimmen, der weisungsbefugt ist.
–
Der Betreiber ist dafür verantwortlich, klare Bedienungs-,
Instandhaltungs-, Wartungs- und sonstige Betriebsanwei-
sungen bereitzustellen und durch Schulung und Anweisung
des Personals den sachgerechten und bestimmungsgemä-
ßen Betrieb und die sachgerechte Bedienung des Geräts si-
cherzustellen.
–
Der Betreiber ist für den ordnungsgemäßen Betrieb der
Anlage sowie für die Einhaltung der Wartungsintervalle und
die Durchführung von Wartungsarbeiten verantwortlich.
–
Der Betreiber ist verpflichtet, das Prüf- und Logbuch (siehe
'14 Prüf- und Logbuch' auf Seite 11) zu führen.
–
Innerhalb der Europäischen Union gilt die EU-Richtlinie
89/391/EWG (in Deutschland die Betriebssicherheitsverord-
nung (BetrSichV)). Die nationalen Arbeitsschutzbestimmun-
gen im Betreiberland müssen beachtet werden.
–
Stellen Sie geeignete Schutzausrüstung zur Verfügung, wie
z. B. Schutzhandschuhe, Gehörschutz und Absturzsiche-
rung. Zur persönlichen Schutzausrüstung gehört auch der
Schutz gegen extreme Witterungsbedingungen (z. B. Son-
nenschutz, Kälteschutz).
–
Sorgen Sie immer für eine ausreichende Beleuchtung des
Arbeitsplatzes.
–
Dem beauftragten Personal müssen diese Anleitung sowie
die Anleitungen der Zubehörteile ausgehändigt werden. Die
Dokumente müssen jederzeit zugänglich sein.
–
Da die TRACTEL Greifzug GmbH den späteren Anwen-
dungsfall des hier beschriebenen Produkts nicht kennt, ist
der Betreiber dazu verpflichtet, sein Personal über weitere
Sicherheitshinweise sowie über ergänzende Wartungsarbei-
ten zu informieren.
–
Das Produkt muss gemäß den Angaben in dieser Anleitung
montiert werden. Für geeignete Anschlagmöglichkeiten ist
der Betreiber der Anlage verantwortlich.
–
Befestigungsmittel müssen den Angaben in dieser Anleitung
bzw. den gültigen Normen/Richtlinien entsprechen.
–
Wenn keine Original-Ersatzteile verwendet werden, ist der
sichere Betrieb nicht gewährleistet. Dieses gilt insbesonde-
re, wenn nicht die vorgeschriebenen und für die Anwendung
zugelassenen Original-Seile verwendet werden. Der Garan-
tieanspruch gegenüber dem Hersteller entfällt. Bei Produk-
ten mit CE-Kennzeichnung verliert diese ihre Gültigkeit.
–
Beachten Sie den zulässigen Temperaturbereich, siehe
Abb. 1.
3
Übersicht
3.1
Lieferzustand
Die Lieferung erfolgt teilmontiert.
3.2
Lieferumfang
Rollfahrwerk:
2 Seitenplatten
Lastbolzen mit Aufhänge-Öse
Kette (Ausführung mit Haspelantrieb)
Handkurbel für die Weiteneinstellung
2 Gewindestifte
4 Kupferscheiben
Innen-Sechskantschlüssel
Rollfahrwerk Ausführung für Personentransport:
Feststellbremse
Unterlagen:
Original-Montage- und Betriebsanleitung
CE-Konformitätserklärung
Lieferumfang optional
Verlängerung für die Betätigung der Feststellbremse
3.3
Gerätebeschreibung
Bestimmungsgemäßer Gebrauch
Rollfahrwerk
Rollfahrwerke dienen als Anschlagpunkt von Hand- oder Elektro-
hebezeugen. Die Rollfahrwerke werden an Trägern mit
- oder H-
Profil befestigt.
Die Belastung beim Heben oder Senken darf nur in senkrechter
Richtung erfolgen. Schrägzug ist verboten! Siehe Abb. 11.
Rollfahrwerke mit Feststellbremse können als Anschlagpunkte
für Personenaufnahmemittel (PAM) verwendet werden. Zum
Heben von Personenaufnahmemitteln werden die Rollfahrwerke
mit einer Feststellbremse am Träger blockiert.
Produktbestimmung
Das Produkt ist für den gewerblichen oder privaten Gebrauch
geeignet.
Die genauen bauseitigen Voraussetzungen sind der TRACTEL
Greifzug GmbH nicht bekannt. Der genaue Verwendungszweck
wird durch den Betreiber oder den Anlagenhersteller festgelegt.
Instandsetzungs- und Wartungsarbeiten dürfen nur von autori-
siertem Wartungspersonal durchgeführt werden, siehe
'12.1 Autorisiertes Wartungspersonal' auf Seite 9.
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