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TR-Electronic GmbH 2005, All Rights Reserved
08/23/2016
TR - ECE - BA - DGB - 0046 - 06
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2.6 Gewährleistung und Haftung
Grundsätzlich gelten die „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ der Firma TR-
Electronic GmbH. Diese stehen dem Betreiber spätestens mit der Auftragsbestätigung
bzw.
mit
dem
Vertragsabschluss
zur
Verfügung.
Gewährleistungs-
und
Haftungsansprüche bei Personen- und Sachschäden sind ausgeschlossen, wenn sie
auf eine oder mehrere der folgenden Ursachen zurückzuführen sind:
Nicht bestimmungsgemäße Verwendung des Mess-Systems.
Unsachgemäße Montage, Installation, Inbetriebnahme und Programmierung des
Mess-Systems.
Unsachgemäß ausgeführte Arbeiten am Mess-System durch unqualifiziertes
Personal.
Betreiben des Mess-Systems bei technischen Defekten.
Eigenmächtige vorgenommene mechanische oder elektrische Veränderungen am
Mess-System.
Eigenmächtige durchgeführte Reparaturen.
Katastrophenfälle durch Fremdeinwirkung und höhere Gewalt.
2.7 Organisatorische Maßnahmen
Die mitgeltenden Dokumente müssen ständig am Einsatzort des Mess-Systems
griffbereit aufbewahrt werden.
Ergänzend zu den mitgeltenden Dokumenten sind allgemeingültige gesetzliche
und sonstige verbindliche Regelungen zur Unfallverhütung und zum Umweltschutz
zu beachten und müssen vermittelt werden.
Die jeweils gültigen nationalen, örtlichen und anlagenspezifischen Bestimmungen
und Erfordernisse müssen beachtet und vermittelt werden.
Der Betreiber hat die Verpflichtung, das Personal auf betriebliche Besonderheiten
und Anforderungen hinzuweisen..
Das mit Tätigkeiten am Mess-System beauftragte Personal muss vor
Arbeitsbeginn die Montageanleitung, insbe
sondere das Kapitel „Grundlegende
Sicherheitshinweise
“, gelesen und verstanden haben.
Das Typenschild, eventuell aufgeklebte Verbots- bzw. Hinweisschilder auf dem
Mess-System müssen stets in lesbarem Zustand erhalten werden.
Keine mechanischen oder elektrischen Veränderungen am Mess-System, außer
den in den mitgeltenden Dokumentationen ausdrücklich beschriebenen,
vornehmen.
Reparaturen dürfen nur vom Hersteller, oder einer vom Hersteller autorisierten
Stelle bzw. Person vorgenommen werden.