Ist die Ofentür richtig geschlossen? Ist der Aschebehälter völlig geschlossen?
Ist zuviel Brennmaterial eingelegt?
8. Brandschutz
Machen Sie besonders Ihre Kinder auf diese Gefahr aufmerksam und halten Sie Ihre Kinder während
des Heizbetriebes vom Kaminofen möglichst fern. Das Heizen führt zu einer starken Erhitzung der
Oberfläche des Kaminofens sowie der Bedienelemente, vor allem aber der Scheibe und dem Rauchrohr.
Berühren Sie diese Teile nie ohne entsprechende Schutzbekleidung oder Hilfsmittel wie z. B.
Hitzeschutzhandschuhe. Legen Sie auf keinen Fall Wäschestücke oder andere Gegenstände zum
Trocknen auf den Kaminofen. Das Abstellen von nicht hitzebeständigen Gegenständen auf dem Ofen
oder in dessen Nähe ist verboten. Wäscheständer zum Trocknen von Kleidungsstücken oder dergleichen
müssen in ausreichendem Abstand vom Kaminofen aufgestellt werden. Das Verheizen bzw. Einbringen
von leicht brennbaren oder explosiven Stoffen wie leere Spraydosen und dergleichen in den Brennraum
sowie deren Lagerung in unmittelbarer Nähe Ihres Heizgerätes ist wegen Explosionsgefahr strengstens
verboten. Beim Nachheizen sollten Sie keine weiten oder leicht brennbaren Kleidungsstücke tragen. Beim
Betrieb Ihres Kaminofens ist das Verarbeiten von leicht brennbaren und explosiven Stoffen im gleichen
oder in benachbarten Räumen verboten.
9. Garantie
Wichtig ist, dass Sie vor Inbetriebnahme des Kaminofens den beiliegenden Garantieschein durchlesen.
Daraus können Sie entnehmen, welche Pflichten erfüllt werden müssen, damit evtl. Garantieansprüche
anerkannt werden.
Schäden, die durch falsche Bedienung entstehen, unterliegen nicht der Garantie.
10. Kaminofeninstallation
10.1 Anforderungen an den Aufstellungsort
Der Kaminofen darf nur in Räumen und an Stellen aufgestellt werden, bei denen nach Lage, baulichen
Umständen und Nutzungsart keine Gefahren entstehen. Für einen ordnungsgemäßen Betrieb des Kaminofens
muss die Grundfläche des Aufstellraumes so gestaltet und groß sein, dass dem Raum jederzeit genügend
Verbrennungsluft zuströmen kann.
Bei der Installation des Kaminofens sind die Landesbauordnungen und die Feuerungsverordnungen zu
beachten. Ihr zuständiger Bezirksschornsteinfeger wird Ihnen hierzu die notwendigen Auskünfte erteilen.
Er gibt Ihnen auch die Genehmigung zum Anschluss an den Schornstein.
Ihr Kaminofen entspricht der Bauart 1. Damit ist eine Mehrfachbelegung möglich. Der Schornstein wird nach
DIN 4705 Teil 1 bzw. Teil 2 bemessen. Die dafür erforderlichen Tripelpunktswerte sind in den technischen
Daten für die einzelnen Typen enthalten.
Der Schornsteinanschluss ist fachgerecht unter Berücksichtigung der Anforderungen aus DIN 18 160
auszuführen.
Die Aufstellflächen müssen bezüglich Brandschutz sicher ausgebildet sein. So ist die Tragfähigkeit der
Aufstellfläche unter Berücksichtigung des Gewichtes des Kaminofens nachzuweisen.
10.2 Bauanmeldung
Vor der Durchführung einer Neuinstallation eines Schornsteins ist es erforderlich, dass Sie den Bau der
zuständigen Behörde melden. Das für Sie zuständige Bauamt erteilt Ihnen nähere Informationen.
10.3 Kontrolle
Nach Beendigung der Installation/Aufstellung des Kaminofens muss der Bezirksschornsteinfegermeister (in
Bayern auch ein eingetragener Fachbetrieb) immer Ihre Arbeit kontrollieren, noch bevor Sie den Ofen das erste
Mal anzünden können. Dies gilt ungeachtet dessen, ob Sie die Installation mit einem bereits existierenden oder
einem komplett neuen Schornstein durchgeführt haben.
10.4 Schornstein
Der Durchmesser des Rauchabzugs muss mindestens 150 mm betragen.
Wenn Sie die Absicht haben, Ihren Kaminofen an einem bereits existierenden Schornstein aufzustellen,
der sich im Haus befindet, lassen Sie ihn zuerst von einem erfahrenen Schornsteinfeger kontrollieren,
damit er eine eventuelle Renovierung vorschlagen kann.
Das Anschlussrohr muss für eine minimale Rauchtemperatur von 350° C zugelassen sein.
10.5 Abstand von einer brennbaren Wand
Der Mindestabstand des Kaminofens von einer brennbaren Wand beträgt 10 cm seitlich und von der
Rückseite des Ofens (siehe auch empfohlene Abmessungen für die einzelnen Kaminofentypen). Der
Mindestabstand vor dem Kaminofen muss mindestens 80 cm betragen. Wenn Sie den Kaminofen an
einer Ziegelwand oder einer nicht brennbaren Wand aufstellen, kann der Abstand von hinten bis auf 5
cm reduziert werden.
10.6 Fußböden
Vor der Feuerungsöffnungen von Feuerstätten für feste Brennstoffe sind Fußböden aus brennbaren
Baustoffen durch einen Belag aus nichtbrennbaren Baustoffen zu schützen. Der Belag muss sich nach
vorn auf mindestens 50 cm und seitlich auf mindestens 30 cm über die Feuerungsöffnung hinaus
erstrecken.
10.7 Rauchrohr
Rauchrohre sind eine besondere Gefahrenquelle im Hinblick auf Giftgasaustritt und Brandgefahr. Holen
Sie sich unbedingt für deren Anordnung und Montage den Rat eines konzessionierten Fachbetriebes ein.
Bitte beachten Sie beim Anschluss Ihres Rauchrohres an den Schornstein, im Bereich mit
holzverkleideten Wänden, die entsprechenden Einbaurichtlinien.
Wir wünschen Ihnen viel Freude und gemütliche Stunden mit Ihrem
Storch Kaminofen.