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Anschluss, Umstellung, Wartung
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Der Anschluss des Gerätes darf nur durch einen Gasinstallateur erfolgen.
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Arbeiten an Gasverbrauchseinrichtungen in Großküchen wie
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Umstellen auf eine andere Gasfamilie,
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Inspektionen, Wartungen,
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Beheben von Störungen und
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Erstinbetriebnahme
dürfen nur durchgeführt werden durch
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das Gasversorgungsunternehmen,
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einen sachkundigen Beauftragten des Herstellers,
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ein Vertragsinstallationsunternehmen, oder
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durch eine von einem Flüssiggas-Großvertrieb ermächtigte Vertriebsstelle.
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Vor dem Anschließen
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das zuständige Gasversorgungsunternehmen benachrichtigen.
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überprüfen, dass die eingestellte Gasfamilie des Gerätes mit der Gasfamilie am Aufstell
ort übereinstimmt.
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Prüfen Sie bei Anschluss, Umstellung oder Wartung des Gasgerätes die
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Abgasführung aus dem Aufstellungsraum,
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Frischluftzufuhr zu den Brennstellen,
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Dichtheit der gasführenden Teile (Leckspray),
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Brennsicherheit und Verbrennungsgüte,
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Zünd-, Sicherheits- und Regeleinrichtungen.
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Die Technischen Regeln für Gasinstallationen DVGW-TRGI Gas beachten: G 600 (DVGW-
TRGI 1986, G 628, G 634, G 660, und technische Regeln Flüssiggas TRF).
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Die Installationen müssen nach den Montageanweisungen des Herstellers und nach den an
erkannten Regeln der Technik durchgeführt werden.
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Gaszuleitung vor schädlicher Erwärmung schützen!
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Der Einbau von fabrik- und typenfremden Brenner-Einzelteilen sowie von sogenannten Gas
sparern ist nicht zulässig.
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Das Gerät an das Potentialausgleichsystem anschließen.
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Sind im Herd Gas- und Elektro-Einbaumodule gemeinsam verbaut, dürfen Arbeiten an der Gas
verbrauchseinrichtung nur zusammen mit einer zugelassenen Elektro-Fachkraft durchgeführt
werden!
2.
Inbetriebnahme
2.1
Erstinbetriebnahme
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Das Gerät vor der Erstinbetriebnahme mit fettlösendem Reinigungsmittel säubern.
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Reinigung siehe Seite 9 Kapitel 4.
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Die gereinigten Flächen gründlich trockenreiben.
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Das Stahl-Großkochfeld zusätzlich durch kurzes Aufheizen trocknen.