DEUTSCH • Betriebsanleitung
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TC 110 - Liga C 200
TC 110 - Liga C 200
2)
Die Befestigungsbügel in die Langlöcher im vorderen Teil links und im hinteren
Teil rechts der Reifenmontiermaschine stecken (
siehe Abb. B
).
3)
Auf der Höhe des Loches auf den Bügeln, die auf der Reifen montiermaschine
befestigt sind, mit einem Mauerdübelbohrer von 13 mm ein Loch mit 80 mm Tiefe
bohren.
4)
Die Metalldübel in diese Löcher einstecken und mit dem Inbusschlüssel C 13
anziehen.
6.5 DRUCKLUFTANSCHLUSS
Für den Druckluftanschluß der Maschine folgendermaßen vorgehen:
1)
Das Pedal (
5, Abb. H
) in die ganz gesenkte Stellung bringen, damit die Spann-
klauen sich nicht unerwartet öffnen.
2)
Die Reifenfüllpistole, falls vorhanden, an den Ausgang (
1, Abb. G
) anschließen.
3)
Die Reifenmontiermaschine an ein Druckluftnetz (mit empfohlenen Betriebsdruck
zwischen 8 und 10 bar) anschließen, und zwar mit dem Anschluß (
2, Abb. G
) im
Installationspaket, an den ein Druckluftschlauch mit Innendurchmesser von 7-8
Millimetern angeschlossen wird.
ACHTUNG!
Der Anschluß (1, Abb. G) dient ausschließlich als
Luftaustritt für etwaige Reifenfüllgeräte.
Verwenden Sie diesen Anschluß nicht für den Anschluß
an das Druckluftnetz.
Dies würde zum Bruch der Druckluftanlage und der
Sicherheitsvorrichtungen
führen.
ACHTUNG!
Der Druck im Druckluftnetz darf nie über den Wert von 16 bar ansteigen.
6.6 ELEKTRISCHER ANSCHLUSS
Bevor irgendein elektrischer Anschluß vorgenommen wird, ist sicherzustellen, daß die Netzspannung mit dem Wert übereinstimmt,
der auf dem Spannungsschild angezeigt ist (auf dem Netzkabel der Reifenmontiermaschine angeordnet).
Die Anlage muß unbedingt mit einem guten Erdungsnetz verbunden werden. Die Maschine muß an einen Leistungsschalter (Fehler-
stromschalter) angeschlossen werden, der auf 30 mA eingestellt ist.
Lesen Sie auf dem Typenschild auf der Rückseite der Maschine die Stromaufnahme ab und prüfen Sie, ob das fragliche Stromnetz damit belastet
werden kann.
ACHTUNG!
Arbeiten an der elektrischen Anlage, auch kleineren Umfangs, müssen unbedingt durch beruflich qualifiziertes
Personal ausgeführt werden.
Jeder Schaden, der sich aus der Nichtbeachtung dieser Anweisungen ergibt, enthebt den Hersteller von jeder Haftung und führt zum
Verfall des Garantieanspruchs.
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