SUPERHUMMEL
01.11.2011
DEUTSCH
IN DEUTSCHLAND GÜLTIGE VORSCHRIFTEN
ACHTUNG!
Um die Sicherheit der Maschinen und Betriebsmittel (= Arbeitsmittel) zu gewährleisten, muss in Deutschland
die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) befolgt werden!
Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) schreibt jedem Arbeitgeber vor, Prüffristen seiner Arbeitsmittel,
die er bereitstellt, nach einer Gefährdungsanalyse zu definieren und hierzu alles zu dokumentieren.
AUSZUG AUS DER BGV A3
§ 5 Prüfungen
(1) Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass die elektrischen Anlagen und Betriebsmittel auf ihren ordnungs-
gemäßen Zustand geprüft werden
1. vor der ersten Inbetriebnahme und nach einer Änderung oder Instandsetzung vor der Wiederinbetriebnahme
durch eine Elektrofachkraft oder unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft und
2. in bestimmten Zeitabständen.
Die Fristen sind so zu bemessen, dass entstehende Mängel, mit denen gerechnet werden muss, rechtzeitig fest-
gestellt werden.
(2) Bei der Prüfung sind die sich hierauf beziehenden elektrotechnischen Regeln zu beachten.
(3) Auf Verlangen der Berufsgenossenschaft ist ein Prüfbuch mit bestimmten Eintragungen zu führen.
(4) Die Prüfung vor der ersten Inbetriebnahme nach Absatz 1 ist nicht erforderlich, wenn dem Unternehmer vom
Hersteller oder Errichter bestätigt wird, dass die elektrischen Anlagen und Betriebsmittel den Bestimmungen
dieser Unfallverhütungsvorschrift entsprechend beschaffen sind.
Tabelle 1B:
Wiederholungsprüfungen ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel:
Anlagen / Betriebsmittel
(die zu prüfen sind)
• Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel (soweit benutzt)
• Verlängerungs- und Geräteanschlussleitungen mit Steckvorrichtungen
• Anschlussleitungen mit Stecker
• bewegliche Leitungen mit Stecker und Festanschluss
Prüffrist
Als Richtwert gelten 6 Monate,
auf Baustellen 3 Monate*)
.
Wird bei den Prüfungen eine Fehlerquote kleiner als 2 % erreicht, kann die Prüffrist auf maximal 1 Jahr verlängert
werden (gilt für Maschinen auf Baustellen, in Fertigungsstätten und Werkstätten).
*) Konkretisierung siehe BG-Information „Auswahl und Betrieb elektrischer Anlagen und Betriebsmittel auf Baustellen“ (BGI 608)
Art der Prüfung
Die Maschinen und Betriebsmittel müssen auf ordnungsgemäßen Zustand hin überprüft werden.
Prüfer
Elektrofachkraft, bei Verwendung geeigneter Mess- und Prüfgeräte auch elektrotechnisch unterwiesene Person.
REGELMÄSSIGE PRÜFUNGS- UND WARTUNGSARBEITEN
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