DE
PSA hängen.
• Um die Symptome eines Hängetraumas zu vermeiden, stellen Sie sicher, dass der richtige Rettungsplan
einsatzbereit ist. Es wird empfohlen, Fußschlaufen zu verwenden.
• Es ist verboten, ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Herstellers Änderungen oder Ergänzungen
am Gerät vorzunehmen.
• Jede Reparatur darf nur vom Gerätehersteller oder seinem zertifizierten Vertreter durchgeführt werden.
• Eine persönliche Schutzausrüstung darf nicht außerhalb ihrer Grenzen oder für andere Zwecke als die,
für die sie bestimmt ist, verwendet werden.
• Eine persönliche Schutzausrüstung ist eine persönliche Ausrüstung und ist von einer Person zu
benutzen.
• Vor dem Gebrauch ist die Kompatibilität der zu einem Absturzsicherungssystem montierten
Ausrüstung zu überprüfen. Überprüfen Sie regelmäßig die Verbindungen und das Justieren der
Ausrüstungskomponenten, um ein unbeabsichtigtes Lösen oder Trennen der Komponenten zu
vermeiden.
• Es ist verboten, Kombinationen von Ausrüstungsgegenständen zu verwenden, bei denen die sichere
Funktion eines Gerätes beeinträchtigt wird oder die sichere Funktion eines anderen beeinträchtigt.
• Vor jedem Einsatz einer persönlicher Schutzausrüstung ist es zwingend erforderlich, eine Vorprüfung
der Ausrüstung durchzuführen, um sicherzustellen, dass sie sich in einem gebrauchsfähigen Zustand
befindet und vor der Verwendung korrekt funktioniert.
• Bei der Vorprüfung ist es notwendig, alle Elemente der Ausrüstung auf Beschädigungen, übermäßigen
Verschleiß, Korrosion, Abrieb, Schnitt oder Fehlfunktion zu überprüfen,
BESONDERS SIND IN BETRACHT ZU ZIEHEN:
-bei Auffanggurten und Gurten - die Schnallen, Einstellelemente, Anschlagpunkte, Gurte, Nähten,
Schlaufen;
-bei Falldämpfern - die Anschlagschlaufen, Gurte, Nähte, das Gehäuse, Verbindungselemente;
-bei Stoffseilen oder Rettungsleinen oder Führungen - das Seil, die Schlaufen, Kauschen,
Verbindungselemente, das Einstellelement, die Spleiße;
-bei Stahlseilen oder Rettungsleinen oder Führungen -das Seil, die Drähte, Klemmen, Klemmringe,
Schlaufen, Kauschen, Verbindungselemente, Einstellelemente;
-bei Höhensicherungsgeräten - das Seil bzw. den Gurt, den Retraktor und das ordnungsgemäße
Funktionieren der Bremse, das Gehäuse, den Falldämpfer, das Verbindungselement;
-bei mitlaufenden Auffanggeräten - den Korpus des Auffanggerätes, die Gleitfunktion, das Funktionieren
des Blockademechanismus, Nieten und Schrauben, das Verbindungselement, den Falldämpfer;
-bei Metallteilen (Verbindungselemente, Haken, Anhängevorrichtungen) - den Tragekörper, die Nieten,
die Hauptklinke, das Funktionieren des Blockademechanismus.
• Nach jeweils 12-monatiger Nutzung muss die persönliche Schutzausrüstung zur Durchführung einer
wiederkehrenden Detailinspektion außer Betrieb genommen werden. Die wiederkehrende Inspektion
muss von einer für wiederkehrende Inspektionen kompetenten Person durchgeführt werden. Die
wiederkehrende Inspektion kann auch vom Hersteller oder seinem autorisierten Vertreter durchgeführt
werden.
• Bei einigen Typen einer komplexen Ausrüstung, z. B. bei einigen Typen von Höhensicherungsgeräten,
kann die jährliche Inspektion nur vom Hersteller oder seinem autorisierten Vertreter durchgeführt
werden.
• Regelmäßige wiederkehrende Inspektionen sind für die Wartung der Ausrüstung und die Sicherheit der
Benutzer unerlässlich, die von der fortdauernden Effizienz und Langlebigkeit der Ausrüstung abhängt.
• Bei der wiederkehrenden Inspektion ist es notwendig, die Lesbarkeit der Ausrüstungskennzeichnung zu
überprüfen. Verwenden Sie kein Gerät mit einer unleserlichen
• Kennzeichnung.
• Es ist für die Sicherheit des Benutzers von wesentlicher Bedeutung, dass der Wiederverkäufer der
Ausrüstung, wenn das Produkt außerhalb des ursprünglichen Bestimmungslandes weiterverkauft wird,
die Anleitungen für die Bedienung, die Wartung, für die wiederkehrende Inspektion und die Reparatur in
der Sprache des Landes, in dem das Produkt verwendet werden soll, beilegt.
• Die persönliche Schutzausrüstung muss unverzüglich aus dem Verkehr gezogen werden, wenn
Zweifel an ihrer Beschaffenheit für den sicheren Gebrauch bestehen, und darf erst nach schriftlicher