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20110005 OPI 08.12.2015 SPRINTER MOBIL - HYMAX PRO
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• Das Gesamtgewicht der aufgenommenen Last
darf
- 2.500 kg bei SPRINTER MOBIL 2500 - HYMAX PRO
2500 und
- 3.000 kg bei SPRINTER MOBIL 3000 - HYMAX PRO
3000 nicht überschreiten,
wobei eine maximale Lastverteilung von 3:2
oder 2:3 in Auffahrrichtung oder entgegen der
Auffahrrichtung zulässig ist.
• Mit der selbstständigen Bedienung von Anlagen
dürfen nur Personen beschäftigt werden die
das 18. Lebensjahr vollendet haben, in der Be-
dienung der Anlage unterwiesen sind und ihre
Beschäftigung hierzu gegenüber dem Unterneh-
mer nachgewiesen haben. Sie müssen vom Un-
ternehmer ausdrücklich mit dem Bedienen der
Anlage beauftragt sein (Auszug aus BGR 500),
siehe Übergabeprotokoll.
• Der Betrieb der Anlage ist nur auf einer ebenen,
befestigten Fläche zulässig.
• Während des Hub- oder Senkvorgangs dürfen
sich keine Personen im Arbeitsbereich der Anla-
ge aufhalten.
• Die Personenbeförderung mit der Anlage ist ver
-
boten.
• Das Hochklettern an der Anlage ist verboten.
• Nach Änderungen an der Konstruktion und nach
Instandsetzungen an tragenden Teilen muss die
Anlage von einem Sachverständigen geprüft
werden.
• An der Anlage dürfen erst Eingriffe vorgenom
-
men werden, wenn der Hauptschalter (2) aus
-
geschaltet und abgeschlossen ist.
• Bei Fahrzeugen mit niedriger Unterbodenfreiheit
oder mit Sonderausstattungen ist vorher zu prü-
fen, ob Beschädigungen auftreten können.
• Mögliche Schwerpunktverlagerungen durch De
-
montage von schweren Fahrzeugteilen sind zu
beachten.
3.1 Sicherheitsüberprüfung
Die Sicherheitsüberprüfung ist zur Gewährleistung
der Betriebssicherheit der Hubanlage erforderlich.
Sie ist durchzuführen:
1. Vor der ersten Inbetriebnahme nach dem Auf-
stellen der Hubanlage
Verwenden Sie das Formblatt „Einmalige Si-
cherheitsüberprüfung“
2. Nach der ersten Inbetriebnahme regelmäßig in
Abständen von längstens einem Jahr
Verwenden Sie das Formblatt „Regelmäßige
Sicherheitsüberprüfung“
3. Nach Änderungen an der Konstruktion der
Hubanlage
Verwenden Sie das Formblatt „Außerordent-
liche Sicherheitsüberprüfung“
!
Die einmalige und regelmäßige Sicherheits-
überprüfung muss von einem Sachkundigen
durchgeführt werden. Es wird empfohlen
gleichzeitig eine Wartung vorzunehmen.
i
Nach Änderungen der Konstruktion (zum Bei-
spiel Veränderung der Tragfähigkeit oder Ver-
änderung der Hubhöhe) und nach wesent-
lichen Instandsetzungen an tragenden Teilen
(z.B. Schweißarbeiten) ist eine Überprüfung
durch einen Sachverständigen erforderlich
(außerordentliche Sicherheitsüberprüfung)
Dieses Prüfbuch enthält Formulare mit ausführ-
lichem Prüfplan für die Sicherheitsüberprüfung.
Verwenden Sie bitte das entsprechende Formular,
protokollieren Sie den Zustand der geprüften An-
lage und belassen Sie das vollständig ausgefüllte
Formular in diesem Prüfbuch.
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Montage und Inbetriebnahme
4.1 Aufstellungsrichtlinien
• Es besteht die Möglichkeit die Hebebühne auf
einem vorhandenen Betonboden mit einer Qua-
lität von min. C20/25, Betondicke min. 160 mm
(normal bewehrt) zu verdübeln.
• Zum Schutz der elektrischen Kabel sind dann
sämtliche Kabeldurchführungen mit Kabeltüllen
oder lexiblen Kunststoffrohren auszustatten.
• Nach erfolgter Montage der Hebebühne, muss
vor der ersten Inbetriebnahme bauseits (Betrei
-
ber) der Schutzleiter der Hebebühne nach IEC
Richtlinien (60364-6-61) geprüft werden. Empfoh
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len wird auch eine Isolationswiderstandsprüfung.
• Das Verdübeln der Hebebühne erfolgt durch
geschulte Monteure des Herstellers oder der
Vertragshändler. Falls der Betreiber über ent-
sprechend geschulte Monteure verfügt, kann
die Anlage auch von ihm aufgestellt werden.
Die Aufstellung ist gemäß der Montageanleitung
durchzuführen.