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GARANTIE
Etwaige Material- oder Herstellungsfehler am Gerät beseitigen wir
während der gesetzlichen Verjährungsfrist für Mängelansprüche
entsprechend unserer Wahl durch Reparatur oder Ersatzlieferung.
Die Verjährungsfrist bestimmt sich jeweils nach dem Recht des Landes,
in dem das Gerät gekauft wurde.
Unsere Garantiezusage gilt nur bei:
sachgemäßer Behandlung des Gerätes.
Beachtung der Bedienungsanleitung.
Verwendung von Original-Ersatzteilen.
Die Garantie erlischt bei:
Reparaturversuchen am Gerät.
Technischen Veränderungen am Gerät.
nicht bestimmungsgemäßer Verwendung
gewerblicher oder kommunaler Nutzung.
Von der Garantie ausgeschlossen sind:
Lackschäden, die auf normale Abnutzung zurückzuführen sind.
Natürlicher Verschleiß und Teile, die auf der Ersatzteilkarte mit
Rahmen XXX XXX (X) gekennzeichnet sind.
Verbrennungsmotoren - für diese gelten die separaten Garantiebe-
stimmungen der jeweiligen Motorenhersteller.
Im Garantiefall wenden Sie sich bitte mit dieser Garantieerklärung und
dem Kaufbeleg an Ihren Händler oder die nächste autorisierte
Kundendienststelle.
Durch diese Garantiezusage bleiben die gesetzlichen Mängelansprüche
des Käufers gegenüber dem Verkäufer unberührt.
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