I
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WARTUNG
Die Lebensdauer der Maschine hängt von der Qualität von deren Instandhaltung ab.
VOR MASSNAHMEN ALLER ART MÜSSEN DER DRUCKWÄCHTER AUF “OFF” GESTELLT, DER STECKER
AUSGESTECKT SOWIE DER BEHÄLTER KOMPLETT ENTLEERT WERDEN.
Nach der ersten Betriebsstunde prüfen, ob sämtliche Schrauben (insbesondere die des Blockkopfes) fest
angezogen sind, damit der korrekte Verschlussmomentwert nach den Wärmeausdehnungen wiederhergestellt
wird (
Darst. 13
).
Dies ermöglicht einen leichteren anschließenden Neustart infolge eines Druckmangels im
Kopf. Bei der Verwendung von Luft startet der Kompressor automatisch, wenn der untere
Einstellwert erreicht wird (es liegen circa 2 bar zwischen dem oberen und dem unteren Wert).
Der im Behälter vorliegende Druck kann durch das Ablesen am mitgelieferten Manometer kontrolliert werden
(Darst. 4)
.
Der Kompressor setzt den Betrieb mit diesem Zyklus im Automatikbetrieb solange fort, bis der Schalter des
Druckwächters (oder des auf der elektrischen Schalttafel befindlichen Wählers) betätigt wird
(Darst. 2a – 9a
– 9b)
,
Bei erneuter Benutzung des Kompressors muss man vor dem gewünschten Neustart mindestens 10 Sekunden
ab dem Zeitpunkt des Ausschaltens abwarten.
Bei den Versionen mit elektrischer Schalttafel muss der Druckwächter stets der Position EINGESCHALTET I (ON)
angepasst werden.
Bei den Tandemversionen ermöglicht die mitgelieferte Zentrale die Benutzung von nur einem der beiden
Kompressorblocks (auf Wunsch mit wechselnder Benutzung) oder von allen beiden gleichzeitig, je nach Bedarf.
Im letzteren Fall erfolgt der Start leicht versetzt, um eine übermäßige Stromabsorption beim Losbrechen zu
vermeiden (Start mit Zeitschaltung).
Nur die fahrbaren Kompressoren sind mit einem Druckverminderer ausgestattet (bei den Versionen mit
feststehenden Füßen wird dieser normalerweise auf der Benutzerlinie installiert). Durch Einwirken auf den Knauf
bei offenem Hahn (durch Ziehen von diesem nach oben und Drehen im Uhrzeigersinn zur Druckerhöhung oder
entgegengesetzt zu diesem zur Verringerung (
Darst. 10
) kann der Luftdruck zur Optimierung des Einsatzes
der Pneumatikwerkzeuge geregelt werden. Wenn der gewünschte Wert eingestellt worden ist, den Knauf nach
unten drücken und blockieren.
Der eingestellte Wert kann anhand des Manometers (bei denjenigen Versionen, bei welchen dies vorgesehen ist,
Darst. 11
) oder anhand der auf dem Knauf befindlichen nummerierten Skala (
Darst. 12
) kontrolliert werden,
deren Werte den entsprechenden Druckwerten entsprechen.
Die Maschine nach der Arbeit abschalten, den elektrischen Stecker herausziehen, und den Behälter entleeren.
Wichtige Information !
Der Betreiber der Kompressoranlage ist persönlich dafür verantwortlich ein formloses
Protokollbuch zu führen . Dieses Protokollbuch sollte folgendes enthalten :
Zusammenfassung der vorhandenen Bescheinigungen für den Kessel sowie die
Dokumentation der
notwendigen wiederkehrenden
Prüfungen .
Den Betrieb des Druckbehälters ist in der Druckbehälterverordnung festgelegt .
Bei Druckluftbehältern der Gruppe III, die mehr als 200 l jedoch nicht mehr als 1000 l Druckliterprodukt haben
( Inhalt ltr. x bar ) ist gemäß Druckbehälter – Verordnung folgendes zu beachten:
•
Der Druckluftbehälter ist, gemäß der Druckbehälterverordnung, am Aufstellungsort durch
einen Sachverständigen ( z. B.TÜV ) zu prüfen. Mit einer Baumusterbescheinigung (ZUA) und
Herstellererklärung über Baugleichheit mit Baumuster, ist die Prüfung am Aufstellungort /
Ausrüstung durch einen Sachkundigen ( z. B. Werksmonteur, od. Kundendienst- Servicefirma
)zulässig. Falls vorhanden, befindet sich die ZUA – Nummer auf dem Typenschild des Gerätes, oder
es liegt eine ZUA – Prüfbescheinigung bei.
•
Wiederholungsprüfung ( innere Prüfung ) alle 5 Jahre durch einen Sachkundigen ( z. B.
Werksmonteur, od. Kundendienst- Servicefirma )
•
Druckprüfung alle 10 Jahre durch einen Sachkundigen
( z. B. Werksmonteur, od. Kundendienst- Servicefirma )
•
Die beiliegende Bedienungsanleitung für den Druckbehälter ist sorgfältig zu lesen und zu beachten.
•
Ansonsten gelten für Deutschland die Vorschriften der Druckbehälterverordnung
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