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DE
„
PSA
”: Persönliche Schutzausrüstungen gegen Absturz.
«
Verbindungselement
”:
Verbindungselement
zur
Verbindung von Bestandteilen eines Auffangsystems.
Entspricht der Norm EN 362.
„
Auffanggurt
”: Sicherheitsgeschirr zum Auffangen
von Abstürzen. Es besteht aus Gurten und
Befestigungselementen. Es enthält Auffangösen mit der
Kennzeichnung A, wenn sie allein benutzt werden können,
oder mit der Kennzeichnung A/2, wenn sie gemeinsam mit
einer anderen Öse A/2 benutzt werden müssen. Entspricht
der Norm EN 361.
„
Verbindungsmittel
”: Elastisches Verbindungselement
oder -bauteil eines als persönliche Schutzausrüstung
verwendeten Auffangsystems, das mindestens zwei
fabrikmäßig hergestellte Abschlüsse hat.
„
Tragfähigkeit
”: Maximales Gewicht des bekleideten
Benutzers, ausgestattet mit PSA, Arbeitskleidung,
Werkzeug und zur Durchführung der Arbeiten
erforderlichen Elementen.
„
Auffangsystem
”: Aus folgenden Elementen bestehende
Einheit:
- Auffanggurt.
- Höhensicherungsgerät mit automatischer Aufwicklung
oder Falldämpfer oder mitlaufendes Auffanggerät an
fester Führung oder mitlaufendes Auffanggerät an
beweglicher Führung.
- Anschlageinrichtung.
-
Verbindungselement.
„
Element des Auffangsystems
”: Allgemeiner Ausdruck
zur Bezeichnung eines der folgenden Elemente:
- Auffanggurt.
- Höhensicherungsgerät mit automatischer Aufwicklung
oder Falldämpfer oder mitlaufendes Auffanggerät an
fester Führung oder mitlaufendes Auffanggerät an
beweglicher Führung.
- Anschlageinrichtung.
-
Verbindungselement.
2.2
Piktogramme
GEFAHR:
Am Zeilenanfang befindliche Kennzeichnung der
Anweisungen zur Vermeidung von Personenschäden wie
tödlichen, schweren oder leichten Verletzungen, sowie zur
Vermeidung von Umweltschäden.
WICHTIG :
Am Zeilenanfang befindliche Kennzeichnung der
Anweisungen zur Vermeidung einer Störung oder
Beschädigung der Ausrüstungen, die jedoch keine direkte
Gefahr für das Leben und die Gesundheit des Bedieners
oder anderer Personen darstellen und/oder keinen
Umweltschaden verursachen.
HINWEIS:
Am Zeilenanfang befindliche Kennzeichnung der
Anweisungen zur Gewährleistung einer effizienten und
zweckmäßigen Installation, Benutzung und Wartung.
3.
Benutzungsbedingungen
Prüfung vor der Benutzung
•
Sichtprüfung des Zustands des Verbindungsmittels
und der Nähte. Das Seil, das Gurtband und das
Nähgarn dürfen keine Spuren von Abrieb, Ausfaserung,
Verbrennung oder Einschnitten aufweisen. Im Zweifelsfall
muss das betroffene Produkt sofort ausgemustert werden.
•
Den Zustand der mitverwendeten Ausrüstung
(Auffanggurt und Verbindungselemente) prüfen.
•
Das gesamte Auffangsystem prüfen.
4.
Funktionsweise und Beschreibung
•
Ein Verbindungsmittel kann aus Kernmantelseil oder
Gurtband gefertigt sein. Das Verbindungsmittel aus
Gurtband kann eine feste Länge (Verbindungsmittel aus
Gurtband) oder eine variable Länge (Verbindungsmittel
aus elastischem Gurtband) haben. Die Elastizität
ermöglicht die Verkürzung der Verbindungsmittellänge,
wenn der Bediener nicht daran zieht, und vermeidet
so die Behinderung der Fortbewegung. Die Länge des
Verbindungsmittels aus elastischem Gurtband ist bei einer
Belastung von 5 kg definiert.
•
Wenn ein Verbindungsmittel mit einem Falldämpfer
verbunden ist:
- Die Gesamtlänge eines Verbindungsmittels mit
Falldämpfer,
einschließlich
zwei
fabrikmäßig
hergestellter Abschlüsse und zwei Karabinerhaken,
darf höchstens 2 m betragen.
- Die Verbindung zwischen dem Verbindungsmittel
und dem Falldämpfer muss mit Hilfe eines
Verbindungselements nach EN 362 erfolgen.
-
Wenn das Verbindungsmittel doppelsträngig
ist und nur mit einem Falldämpfer ausgestattet
ist, den Falldämpfer am Auffanggurt und das
Verbindungsmittel am Anschlagpunkt anschlagen.
- 2 jeweils mit einem Falldämpfer ausgestattete
Verbindungs - mittel nicht parallel zwischen einem
Anschlagpunkt und dem Auffanggurt anschlagen.
- Alle erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um bei
einem horizontalen Einsatz des Verbindungsmittels
einen Absturz über die Kante zu verhindern. Sollte
die Analyse jedoch ergeben, dass diese Gefahr
besteht, einen Kantenschutz montieren.
• Die einsträngigen Verbindungsmittel ohne Falldämpfer
(Positionierungs- oder Rückhalteseile, Abb. 2 Seite 2)
sind keine Verbindungsmittel zur Absturzsicherung und
dürfen nicht als Auffangsystem verwendet werden. Sie
dienen zur Vorbeugung gegen Absturzgefahr, indem
sie den Zugang der Bediener zu den Gefahrenzonen
verhindern (Abb. 4, Seite 3). Sie dienen zur Schaffung
oder Verlagerung eines Anschlagpunkts.
5.
Anwendungsverbote
Folgendes. ist streng verboten:
• Installation oder Benutzung eines Verbindungsmittels
ohne die entsprechende Befugnis, Schulung und
anerkannte Sachkenntnis bzw. ohne unter der