14
DE
Verantwortung einer befugten, geschulten und als
sachkundig anerkannten Person zu stehen.
•
Benutzung eines Verbindungsmittels, wenn die
Kennzeichnung nicht lesbar ist.
•
Installation oder Benutzung eines Verbindungsmittels,
das nicht den vorherigen Prüfungen unterzogen wurde.
•
Benutzung eines Verbindungsmittels, das in den
vergangenen 12 Monaten nicht der regelmäßigen
Prüfung durch einen Techniker unterzogen wurde, der die
erneute Benutzung schriftlich genehmigt hat.
•
Benutzung eines Verbindungsmittels für andere
Anwendungen als den Schutz von Personen gegen Absturz.
•
Befestigung eines Verbindungsmittels mit anderen Mitteln
als seinen fabrikmäßig hergestellten Abschlüssen.
•
Benutzung eines Verbindungsmittels unter Missachtung
der Angaben von Abschnitt „13. Lebensdauer”.
•
Benutzung des Verbindungsmittels durch eine Person mit
einem Gewicht einschließlich Ausrüstung und Werkzeug
von über 150 kg.
•
Benutzung eines Verbindungsmittels mit einer Last
zwischen 100 kg und 150 kg (Gesamtgewicht des
Benutzers mit Ausrüstung und Werkzeug), wenn
ein Element des Auffangsystems eine geringere
Tragfähigkeit hat.
•
Benutzung eines Verbindungsmittels, das den Absturz
einer Person aufgefangen hat.
• Benutzung eines Verbindungsmittels außerhalb der in
dieser Anleitung angegebenen Temperaturbereiche.
•
Benutzung eines Verbindungsmittels, ohne in
ausgezeichneter körperlicher Verfassung zu sein.
•
Benutzung eines Verbindungsmittels durch eine
schwangere Frau.
•
Benutzung eines Verbindungsmittels, wenn die
Sicherheitsfunktion eines der verbundenen Elemente
durch die Sicherheitsfunktion eines anderen Elements
beeinträchtigt wird oder diese beeinträchtigt.
•
Anschlagen eines Verbindungsmittels an einem
Anschlagpunkt mit einer Tragfähigkeit von weniger als
12 kN oder einer nicht genau bekannten Tragfähigkeit.
•
Durchführung der Reparatur oder Wartung eines
Verbindungsmittels.
•
Benutzung eines Verbindungsmittels, wenn es
unvollständig ist, wenn es vorher demontiert wurde oder
wenn Bauteile ersetzt wurden.
6.
Anschlagen
Soweit möglich sollte sich der Anschlagpunkt an der
Tragstruktur in einer Höhe zwischen 1,5 und 2 Metern über
den Füßen des Bedieners befinden. Der Anschlagpunkt
an der Tragstruktur muss eine minimale Tragfähigkeit von
12 kN aufweisen.
Das Anschlagen am Anschlagpunkt oder an der Struktur
muss mit Hilfe eines Verbindungselements nach EN 362
erfolgen.
Zum Anschlagen des Auffangsystems am Auffanggurt die
richtige Auffangöse und das richtige Anschlagverfahren
den Anleitungen des Auffanggurts und des Auffangsystems
entnehmen.
Das Verbindungsmittel nicht benutzen, um eine zuziehbare
Schlinge zu bilden.
GEFAHR
Vor und während des Betriebs müssen Sie sich
überlegen, wie die eventuelle Rettung effizient und
sicher innerhalb von 15 Minuten erfolgen kann. Über
diesen Zeitraum hinaus besteht für den Bediener Gefahr.
7.
Material
•
Gurtband: Polyamid und Polyester,
•
Elastisches Gurtband: Polyamid und Gummi,
•
Leine: Polyamid und Polyester.
8.
Verbundene Ausrüstungen
Auffangsystem (EN 363) :
•
Eine Anschlageinrichtung (EN 795),
•
Ein Verbindungselement (EN 362).
•
Ein Auffangsystem (EN 353-1/2 - – EN 355 – 360).
•
Ein Verbindungselement (EN 362).
•
Ein Auffanggurt (EN 361).
9.
Wartung und Lagerung
Siehe Abbildung 3 Seite 2.
•
Wenn das Verbindungsmittel schmutzig ist, muss es
mit klarem, kaltem Wasser gewaschen werden, dem
gegebenenfalls Feinwaschmittel hinzuzufügen ist. Eine
Kunststoffbürste benutzen.
• Wenn das Verbindungsmittel beim Einsatz oder bei der
Reinigung feucht geworden ist, muss es im Schatten und fern
von Wärmequellen auf natürliche Weise getrocknet werden.
•
Die Ausrüstung bei Transport und Lagerung vor
allen Gefahren schützen (scharfe Kanten, direkte
Wärmequellen, Chemikalien, UV-Strahlen, usw.).
10.
Konformität der Ausrüstung
Die Firma Tractel SAS RD 619 – Saint Hilaire sous Romilly
– F – 10102 Romily-sur-Seine France erklärt hiermit, dass
die in dieser Anleitung beschriebene Schutzausrüstung:
•
den Bestimmungen der Verordnung (EU) 2016/425 des
Europäischen Parlaments vom März 2016,
•
mit der PSA identisch ist, die die EU-
Baumusterbescheinigung von APAVE SUDEUROPE
SAS – CS 60193 – 13322 Marseille – France mit der
Kennnummer 0082 erhalten hat und gemäß der Norm
EN 354 (2010),
•
gemäß dem von Anhang VIII der Verordnung (EU)
2016/425 des Europäischen Parlaments, Modul
D vorgeschriebenen Verfahren der Kontrolle einer
gemeldeten Stelle unterliegt: APAVE SUDEUROPE SAS
– CS 60193 – 13322 Marseille – France, Kennnummer
0082.