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Sicherheitseinrichtung
Funktion
Not-Stopp- Magnetchip
Bewirkt eine sofortige Trennung der Energiezufuhr
des Motors. Der Propeller kommt zum Stillstand,
das System bleibt eingeschaltet.
Killswitch-Leine oder
Not-Aus-Schalter
Bewirkt eine sofortige Trennung der Energiezufuhr
und das Abschalten des Cruise Systems. Der Propel-
ler kommt zum Stillstand.
Schmelzsicherungen
(in Power 48-5000 und
Power 24-3500 Batterie)
Zur Vermeidung von Brand/Überhitzung bei Kurz-
schluss.
Elektronischer
Gashebel bzw. Pinne
Vermeidet ein unkontrolliertes Anlaufen des Cruise
Systems nach dem Einschalten. Um zu fahren, muss
zuerst der Gashebel/die Pinne in die Neutralposition
gebracht werden und der Not-Stopp Magnetchip
aufgelegt bzw der Not-Aus-Schalter/die Killswitch-
Leine in die Position für Normalbetrieb gebracht
werden.
Elektronische
Sicherung
Sichert den Motor gegen Überstrom, Überlast und
Verpolung.
Übertemperaturschutz
Automatische Leistungsreduzierung der Elektronik
oder des Motors zur Vermeidung einer Überhitzung.
Motorschutz
Schutz des Motors vor thermischer und mechani-
scher Beschädigung bei Blockierung des Propellers
z. B. durch Grundberührung, eingezogene Leinen
oder Ähnlichem.
3 Sicherheit
3.1 Bestimmungsgemäße Verwendung und Vorherseh-
bare Fehlanwendung
Bestimmungsgemäße Verwendung:
Antriebssystem für Wasserfahrzeuge.
Das Cruise System muss in chemikalienfreien Gewässern mit ausreichender Tiefe
betrieben werden.
Zur bestimmungsgemäßen Verwendung gehören auch:
•
Die Befestigung des Cruise Systems an den dafür vorgesehenen Befesti-
gungspunkten und die Einhaltung der vorgeschriebenen Drehmomente.
•
Das Beachten aller Hinweise dieser Anleitung.
•
Das Einhalten der Pflege- und Service-Intervalle.
•
Das ausschließliche Verwenden von Originalersatzteilen.
Vorhersehbare Fehlanwendung:
Eine andere als die unter „Bestimmungsgemäße Verwendung“ festgelegte oder
über diese hinausgehende Verwendung gilt als nicht bestimmungsgemäß. Für
Schäden aus nicht bestimmungsgemäßer Verwendung trägt der Betreiber die
alleinige Verantwortung und der Hersteller übernimmt keinerlei Haftung.
Unter anderem gilt als nicht bestimmungsgemäß:
•
Ein Unterwassereinsatz des Cruise Systems.
•
Der Betrieb in Gewässern, die mit Chemikalien versetzt werden.
•
Die Verwendung des Cruise Systems außerhalb von Wasserfahrzeugen.
3.2 Sicherheitseinrichtungen
Das Cruise System und das Zubehör ist mit umfangreichen
Sicherheitseinrichtungen ausgestattet.