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8.1
Garagentorantrieb testen
HINWEIS
Eine Inspektion ersetzt nicht die erforderlichen Wartungstätigkei-
ten! Nach jeder Inspektion sind festgestellte Mängel umgehend zu
beseitigen.
HINWEIS
Zu Ihrer Sicherheit muss die Toranlage vor der ersten Inbetrieb-
nahme und nach Bedarf – jedoch mindestens einmal jährlich – ge-
mäß der Prüfliste in Kapitel "Prüflisten" geprüft werden. Die Prü-
fung kann von einer Person mit Sachkundenachweis oder einem
Fachbetrieb durchgeführt werden.
• Die vom Hersteller angegebenen Inspektions- und Wartungsintervalle sind
einzuhalten.
• Beachten Sie alle anwendbaren nationalen Vorschriften.
• Sämtliche Inspektions- und Wartungstätigkeiten sind im beiliegenden
Inspektions- und Prüfprotokoll zu dokumentieren.
• Der Betreiber/Eigner ist verpflichtet, das Inspektions- und Prüfprotokoll
zusammen mit der Dokumentation zum Garagentorantrieb über die komplette
Lebensdauer der Anlage sicher aufzubewahren.
• Der Installationsbetrieb ist verpflichtet, das Inspektions- und Prüfprotokoll vor
Inbetriebnahme der Anlage vollständig ausgefüllt an den Betreiber/Eigner zu
übergeben. Dies gilt auch für manuell betätigte Tore.
• Sämtlichen Vorschriften und Hinweisen der Dokumentation zum
Garagentorantrieb (Installation, Betrieb und Wartung, etc.) ist Folge zu leisten.
• Im Falle unsachgemäßer Ausführung der vorgeschriebenen Inspektions- und
Wartungstätigkeiten erlischt jegliche Herstellergarantie.
• Genehmigte Änderungen am Garagentorantrieb sind zu dokumentieren.