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Wartung / Überprüfung
HINWEIS
Zu Ihrer Sicherheit muss die Toranlage vor der ersten Inbetrieb-
nahme und nach Bedarf – jedoch mindestens einmal jährlich – ge-
mäß der Prüfliste in Kapitel "Prüflisten" geprüft werden. Die Prü-
fung kann von einer Person mit Sachkundenachweis oder einem
Fachbetrieb durchgeführt werden.
10.1
Monatliche Überwachung der Kraftbegrenzung
Die Antriebssteuerung verfügt über ein 2-Prozessor-Sicherheitssystem zur Über-
wachung der Kraftbegrenzung. In einer Endposition oder bei Wiedereinschalten
wird die integrierte Kraftabschaltung automatisch getestet.
WARNUNG
Quetschgefahr am Tor!
Bei einer zu hohen Einstellung der Kraftbegrenzung besteht Verlet-
zungsgefahr für Personen.
Im Auslieferungszustand ist der eingestellte Wert beim Öffnen "6"
und beim Schließen "4".
•
Die Kraft an der Hauptschließkante darf 400 N / 750 ms nicht
übersteigen!
Prüfen Sie monatlich die Kraftbegrenzung wie in Kapitel "Prüfung der Kraftbe-
grenzung" beschrieben und dokumentieren Sie dieses gemäß Kapitel "Prüfungs-
und Wartungsnachweis der Toranlage".
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Reinigung / Pflege
GEFAHR
Gefahr durch elektrische Spannung!
Bei Kontakt des Antriebs mit Wasser besteht die Gefahr, einen
elektrischen Schlag zu bekommen!
Ziehen Sie vor Arbeiten am Tor oder am Antrieb immer den Netz-
stecker!
Reiben Sie den Antrieb bei Bedarf mit einem trockenen Lappen ab.