Hyo2-TradeMark.frame Black #2
Zur Einhaltung der FTZ-Vorschriften ist es notwendig, daß alle Verbindungen zum
Drucker mit abgeschirmten Kabeln ausgeführt sind.
Das Öffnen des Gerätes, sowie das Wechseln des Netzkabels darf nur durch geschultes
Fachpersonal vorgenommen werden.
Maschinenlärminformationsverordnung 3. GSVG, 18.01, 1991: Der arbeitsplatz-
bezogene Schalldruckpegel beträgt 70 dB (A) oder weniger gemäß ISO 7779.
Die obige Angabe bezieht sich nur auf in Deutschland vertriebene Drucker.
Warenzeichen-Hinweis
LC-10, LC-90, LC-100, PT-10Y, SPC-8K: Star Micronics Co. Ltd.
EX-800, FX-850, LX-810, LX-850: Seiko Epson Corporation
IBM PC, IBM Proprinter, IBM Proprinter
2
, IBM Proprinter
3
:
International Business Machines Corporation.
TrueType: Apple Computer Inc.
MS-DOS, Microsoft Windows, Windows 3.1: Microsoft Corporation
Hinweis
•
Alle Rechte vorbehalten. Reproduktionen dieses Handbuchs sowie
irgendwelcher Teile und Ausschnitte sind ohne ausdrückliche Genehmigung
durch STAR streng untersagt.
•
Der Inhalt dieses Handbuchs unterliegt Änderungen ohne vorherige
Ankündigung.
•
Es wurden alle denkbaren Bemühungen unternommen, die Genauigkeit des
Inhalts dieses Handbuchs zur Zeit der Drucklegung zu gewährleisten. Sollten Sie
jedoch Fehler feststellen, würde STAR es sehr begrüßen, von Ihnen darüber
informiert zu werden.
•
Ungeachtet des vorher Gesagten übernimmt STAR keine Verantwortung für
Fehler in diesem Handbuch.
© Copyright 1994 Star Micronics Co., Ltd.
Dieses Gerät trägt als Hinweis, daß es den Funk-Entstöranforderungen der DBP-
Verfügung Nr. 243/1991 entspricht, das VDE-Funkschutzzeichen. Der Zusatz
“Vfg. 243/P” soll in Kurzform ausdrücken, daß es sich um ein peripheres (nicht
selbständig betreibbares) Gerät handelt, das nur einzeln den Funk-Entstöranforde-
rungen der Grenzwertklasse B nach DIN VDE 0878 Teil 3/11.89 und der DBP-
Verfügung 243/1991 entspricht.
Wird das Gerät innerhalb einer Anlage zusammen mit anderen Geräten betrieben,
muß bei Inanspruchnahme der “Allgemeinen (Betriebs-) Genehmigung” nach der
DBP-Verfügung 243/1991 die gesamte Anlage der Grenzwertklasse B nach DIN
VDE 088 Teil 3/11.89 sowie den Voraussetzungen nach §2 und den Auflagen
nach §3 der DBP-Verfügung 243/1991 entsprechen.
Dies ist in der Regel nur dann erfüllt, wenn das Gerät in einer Anlage betrieben
wird, die typgeprüft und mit dem VDE-Funkschutzzeichen mit dem Zusatz “Vig.
243” gekennzeichnet ist.
Riconoscimento di marchio registrato
LC-10, LC-90, LC-100, PT-10Y, SPC-8K: Star Micronics Co. Ltd.
EX-800, FX-850, LX-810, LX-850: Seiko Epson Corporation
IBM PC, IBM Proprinter, IBM Proprinter
2
, IBM Proprinter
3
:
International Business Machines Corporation.
TrueType: Apple Computer Inc.
MS-DOS, Microsoft Windows, Windows 3.1: Microsoft Corporation
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