24
25
allGEMEINE TIPPS:
> Beim Auslegen des Gleitschirms ist darauf zu achten, dass weder Schirmtuch noch
Leinen stark verschmutzen, da in den Fasern eingelagerte Schmutzpartikel die
Leinen verkürzen können und das Material schädigen.
> Verhängen sich Leinen am Boden, können sie beim Start überdehnt oder abgerissen
werden.
>Nicht auf die Leinen treten!
> Es ist darauf zu achten, dass kein Schnee, Sand oder Steine in die Kappe gelangen,
da das Gewicht in der Hinterkante den Schirm bremsen oder sogar stallen kann.
> Scharfe Kanten verletzten das Tuch der Gleitschirmkappe.
> Bei Starkwindstarts kann eine unkontrollierte Schirmfläche mit sehr hoher Geschwin-
digkeit in den Boden schlagen. Dies kann zu Profilrissen, Beschädigung der Nähte
oder des Tuchs führen.
> Nach der Landung sollte die Fläche nicht mit der Nase voran zu Boden fallen, da
dies auf die Dauer das Material im Nasenbereich schädigen kann.
>Nach Baum- und Wasserlandungen sollten die Leinenlängen überprüft werden.
>Nach Salzwasserkontakt ist das Gerät sofort sorgfältig mit Süßwasser zu spülen.
2-JaHRES-cHEcK
skywalk schreibt nach ablauf von 24 Monaten oder 200 Flugstunden ein
Wartungsintervall vor. Die 2-Jahresprüfung wird vom Hersteller bzw. dem
Beauftragten des Herstellers durchgeführt.
Für professionellen Einsatz sowie zur Schulung ist ein einjähriges Wartungsintervall vor-
geschrieben.
Die erfolgte Nachprüfung ist durch den Stempel eines von skywalk autorisierten
Fachbetriebes oder skywalk selbst zu bestätigen. Bei Nichteinhaltung dieser Frist, bzw.
einer Überprüfung durch einen nicht autorisierten Betrieb, verliert der skywalk
JOIN‘T2 die Gültigkeit der Musterzulassung und jegliche Garantieansprüche.
Wir empfehlen, die Nachprüfung nicht selbst durchzuführen, da bei einer Nachprüfung
ohne geeignete Instrumente bzw. ohne entsprechende Sachkenntnisse die Nachprüfung
nur mangelhaft durchgeführt werden kann. Eine Lufttüchtigkeit ist somit nicht
gewährleistet, Garantieansprüche verfallen.
vERÄNDERUNGEN aM GlEITScHIRM:
Der skywalk JOIN‘T2 befindet sich innerhalb der zulässigen Toleranzen seiner
Einstellung wenn er die Produktion verlässt. Dieser Toleranzbereich ist sehr eng und
darf auf keinen Fall verändert werden. Das gilt auch für die Bremsleinenlänge. Nur so ist
die optimale Balance zwischen Leistung, Handling und Sicherheit gewährleistet.
acHTUNG
Jede eigenmächtige Änderung hat ein erlöschen der Betriebserlaubnis
zur folge. Jede Haftung des Herstelers und der Vertriebsstellen ist ausgeschlossen.
zUlaSSUNGEN
Der JOIN‘T2 hat sowohl die LTF 09 als auch die EN 926-2 Zertifizierung.
Beide hat er mit der Beurteilung B bestanden.
Die verschiedenen Zulassungstests bedeuten für skywalk die letzte Etappe in der
Entwicklung eines Gleitschirms. Die Zulassungs-Testflüge werden erst absolviert, wenn
unser Entwicklungsteam mit dem jeweiligen Schirm vollends zufriedengestellt ist.
Wir weisen darauf hin, dass die Zulassungsresultate wenig Aufschluss über das
Flugverhalten eines Schirms in thermisch aktiver und turbulenter Luft geben.
Zulassungsflüge geben lediglich Auskunft über das Verhalten provozierter Extremflug-
manöver in ruhiger Luft.
Die provozierten Extremflugfiguren im Zulassungstestverfahren sollten deshalb als
einzelne Faktoren in einem komplexen Zusammenhang nicht überbewertet werden.
Summary of Contents for JOIN'T 2
Page 1: ...Seriennr Handbuch Serviceheft JOIN TOGETHER...
Page 15: ...28 29 Tragegurt Notizen...
Page 31: ...60 61 Riser Notes...