PLS D
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8 009 810/OA87/13-09-04 Operating Instruction
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Industrial Safety Systems
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6. Prüfungen
6.1 Prüfung PLS
Diese Prüfungen sind notwendig, um die korrekte Funktionsweise
der Schutzeinrichtungen sowie der Einbindung in die Maschinen-
/Anlagensteuerung zu überprüfen sowie eventuelle Änderungen oder
Manipulationen aufzudecken.
Folgende Punkte sind zu beachten, um die bestimmungsgemäße
Verwendung sicherzustellen:
Montage und elektrischer Anschluss nur von sachkundigem Perso-
nal.
Sachkundig ist, wer aufgrund seiner fachlichen Ausbildung und Er-
fahrung ausreichende Kenntnisse auf dem Gebiet des zu überprü-
fenden kraftbetriebenen Arbeitsmittels hat und mit den einschlägigen
staatlichen Arbeitsschutzvorschriften, Unfallverhütungsvorschriften,
Richtlinien und allgemein anerkannten Regeln der Technik (z.B.
DIN-Normen, VDE-Bestimmungen, technischen Regeln anderer EG-
Mitgliedstaaten) so weit vertraut ist, dass er den arbeitssicheren Zu-
stand des kraftbetriebenen Arbeitsmittels beurteilen kann. Dies sind
in der Regel Sachkundige der Hersteller der BWS oder auch solche
Personen, die beim Hersteller der BWS entsprechend ausgebildet,
überwiegend mit Prüfungen von BWS beschäftigt und vom Betreiber
der BWS beauftragt sind.
1. Prüfung vor der Erstinbetriebnahme der Schutzeinrichtung
der Maschine durch Sachkundige:
-
Die Prüfung vor der Erstinbetriebnahme dient dazu, die in den
Nationalen/Internationalen Vorschriften insbesondere der Ma-
schinen- oder Arbeitsmittelbenutzerrichtlinie geforderten Sicher-
heitsanforderungen zu bestätigen (EG-Konformitätserklärung).
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