PLS D
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8 009 810/OA87/13-09-04 Operating Instruction
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PLS © SICK AG
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Industrial Safety Systems
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Germany
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3. Sicherheitsvorschriften und -hinweise
1.
Für die Verwendung/Einbau der Berührungslos Wirkenden
Schutzeinrichtung sowie für die Inbetriebnahme und wiederkehrende
technische Überprüfungen gelten die nationalen/internationalen
Rechtsvorschriften, insbesondere
die Maschinenrichtlinie 98/37 EG,
die Arbeitsmittelbenutzungsrichtlinie 89/655 EWG,
die Sicherheitsvorschriften sowie
die Unfallverhütungsvorschriften/Sicherheitsregeln.
Hersteller und Benutzer der Maschine, an der unsere Schutzeinrich-
tungen verwendet werden, sind dafür verantwortlich, alle geltenden
Sicherheitsvorschriften/-regeln mit der für sie zuständigen Behörde
in eigener Verantwortung abzustimmen und einzuhalten.
2. Darüber hinaus
sind unsere Hinweise,
insbesondere Prüfvor-
schriften
(siehe Kapitel Prüfungen) dieser Technischen Beschrei-
bung bzw. Betriebsanleitung (wie z. B. zum Einsatz, Anbau, Installa-
tion oder Einbindung in die Maschinensteuerung) unbedingt zu be-
achten und einzuhalten.
3.
Die Prüfungen sind
von Sachkundigen
bzw. von eigens hierzu
befugten und beauftragten Personen
durchzuführen und in jeder-
zeit nachvollziehbarer Weise zu dokumentieren.
4.
Unsere Betriebsanleitung ist
dem Arbeitnehmer
(Bediener) der
Maschine, an der unsere Schutzeinrichtung verwendet wird, zur Ver-
fügung zu stellen. Der Arbeitnehmer ist
durch Sachkundige
einzuweisen.
5.
Dieser Broschüre ist als Anlage eine Checkliste zur Überprüfung
durch den Hersteller und Ausrüster beigefügt.
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