sein. Auszubildende müssen mindestens 16 Jahre alt
sein, dürfen aber nur unter Aufsicht an der Maschine
arbeiten.
• An der Maschine tätige Personen dürfen nicht abgelenkt
werden.
• Den Bedienplatz der Maschine von Spänen und Holzab-
fällen freihalten.
• Eng anliegende Kleidung tragen. Schmuck, Ringe und
Armbanduhren ablegen.
• Beim Arbeiten Schutzbrille tragen.
• Zum Schutz von langem Kopfhaar Mütze oder Haarnetz
aufsetzen.
• Zum Wechseln des Sägebandes geeignete Handschuhe
tragen.
• Beim Arbeiten an der Säge keine Arbeitshandschuhe
tragen.
• Die richtige Drehzahleinstellung an der Maschine beach-
ten.
• Die Sicherheitseinrichtungen an der Maschine dürfen
nicht demontiert oder unbrauchbar gemacht werden.
• Umrüst-, Einstell-, Meß- und Reinigungsarbeiten nur bei
auschaltetem Motor durchführen. Netzstecker ziehen
und Stillstand des rotierenden Werkzeuges abwarten.
• Installationen, Reparaturen und Wartungsarbeiten an
der Elektroinstallation dürfen nur von Fachkräften aus-
geführt werden.
• Sämtliche Schutz- und Sicherheitseinrichtungen müs-
sen nach abgeschlossenen Reparatur- und Wartungsar-
beiten sofort wieder montiert werden.
• Zum Beheben von Störungen die Maschine abschalten.
Netzstecker ziehen!
• Zum Absaugen von Holzspänen oder Sägemehl eine Ab-
sauganlage einsetzen Die Strömungsgeschwindigkeit am
Absaugstutzen muß 20m/s betragen.
• Vor Inbetriebnahme die Sägebandführung, sowie die Sä-
gebandspannung prüfen.
• Rissige Sägebänder, oder solche die Ihre Form verändert
haben, nicht verwenden.
• Bei verschlissenem Sägeschlitz die Tischeinlage aus-
wechseln.
• Beim Sägen von Rundhölzern das Werkstück gegen Dre-
hen sichern.
• Zum Sägen von schweren oder unhandlichen Teilen ge-
eignete Hilfsmittel zum Abstützen verwenden. Sonder-
zubehör: Roll-und Allseitenrollbock.
• Die obere Sägebandführung möglichst nahe an das
Werkstück anstellen.
• Bei schräggestellter Tischplatte den Längsanschlag an
der unteren Tischplattenhälfte ansetzen.
• Das Sägeband nach Ausschalten des Motors nicht durch
seitliches Gegendrücken bremsen.
• Abgesägte, eingeklemmte Werkstücke nur bei ausge-
schaltetem Motor und Stillstand des Sägebandes ent-
fernen.
• Auch bei geringfügigem Standortwechsel Maschine von
jeder externen Energiezufuhr trennen! Vor Wiederinbe-
triebnahme die Maschine wieder ordnungsgemäß an das
Netz anschließen.
• Beim Verlassen des Arbeitsplatzes den Motor ausschal-
ten. Netzstecker ziehen!
Bestimmungsgemäße Verwendung
• Die Maschine entspricht der gültigen EG Maschinen-
richtlinie.
• Vor Arbeitsaufnahme müssen sämtliche Schutz- und
Sicherheitseinrichtungen an der Maschine montiert
sein.
• Die Maschine ist zur Bedienung durch eine Person kon-
zipiert. Die Bedienungsperson ist im Arbeitsbereich ge-
genüber Dritten verantwortlich.
• Alle Sicherheits- und Gefahrenhinweise an der Maschine
beachten.
• Alle Sicherheits- und Gefahrenhinweise an der Maschine
vollzählig in lesbarem Zustand halten.
• Die Bandsäge ist mit dem angebotenen Werkzeug und
Zubehör ausschließlich zum Sägen von Holz, holzähnli-
chem Material und NE Metallen konzipiert.
• Die Maximalabmessung der zu bearbeitenden Werk-
stücke darf bei der Standardausführung die Tischgröße
nicht überschreiten. Durchlaßbreite 306 mm, Durchlaß-
höhe 205 mm
• Bei größeren Werkstückabmessungen, die ein Abkippen
von der Tischplatte ermöglichen, ist die Tischverlänge-
rung bzw. der Rollbock (Sonderzubehör) zu verwenden.
• Die Bandsäge kann mit speziellem Sägeband (Sonder-
zubehör), sowie angepaßter Schnittgeschwindigkeit
auch zum Sägen von Metall eingesetzt werden. Mate-
riallegierungen mit mehr als 80 % Magnesium dürfen
wegen Brandgefahr nicht bearbeitet werden.
• Bei Einsatz in geschlossenen Räumen muß die Ma-
schine an eine Absauganlage angeschlossen werden.
Zum Absaugen von Holzspänen oder Sägemehl eine
Absaugsauganlage einsetzen. Die Strömungsgeschwin-
digkeit am Absaugstutzen muß 20 m/s betragen. Unter-
druck 860 Pa.
• Die Einschaltautomatik ist im Sonderzubehör erhältlich.
Typ ALV 2 Art. Nr. 7910 4010 230 V / 50 Hz,
Typ ALV 10 Art. Nr. 7910 4020 400 V / 230 V / 50 Hz
• Beim Einschalten der Arbeitsmaschine läuft die Ab-
saugung nach 2-3 Sekunden Anlaufverzögerung auto-
matisch an. Eine Überlastung der Haussicherung wird
dadurch verhindert.
• Nach
dem
Ausschalten
der
Arbeitsmaschi-
ne läuft die Absaugung noch 3-4 Sekun-
den nach und schaltet dann automatisch ab.
Der Reststaub wird dabei dabei, wie in der Gefahrstoff-
verordnung gefordert, abgesaugt. Dies spart Strom und
reduziert den Lärm. Die Absauganlage läuft nur, wäh-
rend die Arbeitsmaschine betrieben wird.
• Für Arbeiten im gewerblichen Bereich muß zum Absau-
gen ein Absauger der den gewerblichen Vorschriften
entspricht, eingesetzt werden.
• Absauganlagen oder Entstauber bei laufender Arbeits-
maschine nicht abschalten oder entfernen.
• Maschine nur in technisch einwandfreiem Zustand sowie
bestimmungsgemäß, sicherheits- und gefahrenbewußt
unter Beachtung der Betriebsanleitung benutzen! Ins-
besondere Störungen, die die Sicherheit beeinträchtigen
können, umgehend beseitigen (lassen)!
• Die Sicherheits-, Arbeits- und Wartungsvorschriften des
Herstellers sowie die in den Technischen Daten angege-
benen Abmessungen müssen eingehalten werden.
• Die zutreffenden Unfallverhütungsvorschriften und die
sonstigen, allgemein anerkannten sicherheitstechni-
schen Regeln müssen beachtet werden.
• Die Maschine darf nur von Personen genutzt, gewartet
oder repariert werden, die damit vertraut und über die
Gefahren unterrichtet sind. Eigenmächtige Veränderun-
gen an der Maschine schließen eine Haftung des Her-
stellers für daraus resultierende Schäden aus.
• Die Maschine darf nur mit Originalzubehör und Original-
werkzeugen des Herstellers genutzt werden.
• Jeder darüber hinausgehende Gebrauch gilt als nicht
bestimmungsgemäß. Für daraus resultierende Schäden
haftet der Hersteller nicht; das Risiko dafür trägt allein
der Benutzer.
Restrisiken
• Die Maschine ist nach dem Stand der Technik und den
anerkannten sicherheitstechnischen Regeln gebaut.
Dennoch können beim Arbeiten einzelne Restrisiken
auftreten.
• Verletzungsgefahr für Finger und Hände durch das lau-
fende Sägeband bei unsachgemäßer Führung des Werk-
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