2. RECHTSVORSCHRIFTEN UND ALLGEMEINE
HINWEISE
2.1.
INFORMATIONEN ÜBER EIGENTUM
Die Verwendung dieses Dokumentationsmaterials ist nur dem Kunden gestattet, dem dieses Handbuch als integraler
Bestandteil der Maschine übergeben wurde, und nur für die Installation, den Gebrauch und die Wartung der Maschine,
auf die sich dieses Handbuch bezieht.
Sammic
erklärt, dass die Informationen in diesem Handbuch zu den spezifischen Techniken und zur Sicherheit der
Maschine, auf die sich das Handbuch bezieht, gehören. Der Hersteller übernimmt keine Verantwortung für direkte oder
indirekte Schäden an Menschen, Dingen und Haustieren, die durch die Verwendung dieser Anleitung oder der
Maschine unter anderen als den zuvor beschriebenen Bedingungen entstehen.
2.2.
KONSULTIERUNG UND VERWENDUNG DES HANDBUCHS
AUFBEWAHRUNG DIESES HANDBUCHS
•
Diese Bedienungsanleitung ist integraler Bestandteil der Maschine und muss daher so lange aufbewahrt werden,
wie sich die Maschine im Besitz des Benutzers befindet oder ggf. bis sie an einen anderen Benutzer oder
nachfolgenden Eigentümer übergeben wird.
•
Verwenden Sie dieses Handbuch so, dass es nicht ganz oder zum Teil beschädigt wird.
•
Entfernen, zerreißen oder überschreiben Sie keinesfalls Teile dieses Handbuchs.
•
Stellen Sie sicher, dass alle Änderungen an diesem Handbuch, die Sie erhalten haben, in das Handbuch selbst
übernommen werden.
KONSULTIERUNG DES HANDBUCHS
Die Konsultierung dieses Handbuchs wird durch die Einfügung eines Überblicks auf den ersten Seiten erleichtert, der es
den Konsultierenden ermöglicht, sofort das gesuchte Thema zu finden. Die Kapitel sind nach einer solchen Struktur
geordnet, um die Suche nach den benötigten Informationen zu erleichtern.
AKTUALISIERUNGSVERFAHREN DES HANDBUCHS BEI ÄNDERUNGEN AN DER MASCHINE
Die Beschreibungen und Zeichnungen in diesem Handbuch sind als nicht widerlegbar zu verstehen.
Sammic
behält sich
das Recht vor, jederzeit Änderungen an seinen Maschinen vorzunehmen (unter Beibehaltung ihrer wesentlichen
Eigenschaften), um ihre Funktionalität sowie ihren wirtschaftlichen und ästhetischen Wert zu verbessern, ohne
Verpflichtung zur Aktualisierung der Handbücher und der früheren Produktion, außer in Ausnahmefällen.
Jede Aktualisierung oder Ergänzung des Handbuchs ist als integraler Bestandteil des Handbuchs zu betrachten.
2.3.
INFORMATIONEN ZUR SICHERHEIT
RECHTLICHE HINWEISE
•
Nr. 2006/42/EG (Maschinenrichtlinie)
•
Nr. 2014/35/EU (Niederspannungsrichtlinie)
•
Nr. 2014/30/EU (Richtlinie über die elektromagnetische Verträglichkeit)
•
Technische Norm EN ISO 12100-1 und -2 Sicherheit von Maschinen - Grundbegriffe und allgemeine
Gestaltungsleitsätze.
•
Technische Norm EN60204-1: 2016 Sicherheit von Maschinen – Elektrische Ausrüstung von Maschinen
•
Nr. 80/1107 EWG, 83/477, 86/188, 88/642 zum Schutz der Arbeitnehmer vor der Gefährdung durch chemische,
physikalische und biologische Arbeitsstoffe bei der Arbeit
•
Nr. 90/394 EWG über den Schutz der Arbeitnehmer gegen Gefährdung durch Karzinogene bei der Arbeit
•
Nr. 77/576 EWG und Nr. 79/640 über die Sicherheitskennzeichnung am Arbeitsplatz
•
Nr. 89/656 EWG und Nr. 89/686 über die Benutzung persönlicher Schutzausrüstungen
DE
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