1. Einbauerklärung
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Fundstelle der harmonisierten Normen entsprechend Artikel 7, Absatz 2:
EN ISO 12100
Sicherheit von Maschinen – Allgemeine Gestaltungsleitsätze – Risikobe
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wertung und Risikominderung (ISO 12100:2010)
Der Hersteller bzw. der Bevollmächtigte verpflichten sich, einzelstaatlichen Stellen auf
begründetes Verlangen die speziellen Unterlagen zu der unvollständigen Maschine zu
übermitteln. Diese Übermittlung erfolgt elektronisch.
Die gewerblichen Schutzrechte bleiben hiervon unberührt.
Wichtiger Hinweis! Die unvollständige Maschine darf erst dann in Betrieb genommen werden,
wenn gegebenenfalls festgestellt wurde, dass die Maschine, in die die unvollständige Maschine
eingebaut werden soll, den Bestimmungen dieser Richtlinie entspricht.
Minden / 03.07.2017
Technischer Leiter
Ort / Datum
Unterschrift
Angaben zum Unterzeichner
Minden / 03.07.2017
Geschäftsführer
Ort/Datum
Unterschrift
Angaben zum Unterzeichner