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Unfallverhütungsvorschriften:
Es sind jeweils die im Einsatzland gültigen Vorschriften zu beachten 1)
In Deutschland z.Zt.:
- EG - Maschinenrichtlinie 2006/42/EG
- BGV D 8 Winden- Hub- und Zuggeräte
- prEN 982 Sicherheitstechnische Anforderungen hydraulische Geräte
- ISO 11530 - Hydraulische Unterstellheber
- EN 1494 - Ortsveränderliche Hubgeräte
- DIN 76024 Handbetriebene Unterstellheber für Kraftfahrzeuge 1) in der jeweils gültigen Fassung
Nicht erlaubt
- Überschreiten Sie niemals die maximale Tragkraft des Stempelwagenhebers.
- Schalten Sie an angehobenen Fahrzeugen nicht den Motor ein. Durch Vibration kann die Last
unkontrollierbar werden und vom Aufnahmeteller des Stempelwagenhebers rutschen.
- Halten Sie sich nie unter einer Last auf, die nur mit dem Stempelwagenheber gehoben wird.
Arbeiten unter dem Fahrzeug dürfen erst begonnen werden, wenn die Last zusätzlich durch
geeignete Unterstellböcke gesichert ist.
- Die Einstellung des Sicherheitsventils darf nicht verändert werden.
- Es dürfen sich keine Personen gegen ein angehobenes Fahrzeug lehnen.
- Das Fahrzeug darf nur an den vom Hersteller freigegebenen Wagenheberaufnahmepunkten gehoben
werden. Informationen dazu finden Sie in der Betriebsanleitung des Fahrzeugherstellers.
- Nicht geeignet für Einsatz in explosionsgefährdeten Räumen.
- Nicht geeignet für Einsatz in aggressiver Umgebung.
Bei Nichtbeachtung der Sicherheitshinweise kann die Last herab rutschen oder -fallen und schwere
Verletzungen und/oder Sachschäden verursachen.
Organisatorische Maßnahmen und Sicherheit
Unterstellheber nur auf ausreichend befestigtem (standfestem) Boden einsetzen!
Erforderlichenfalls Unterlagen verwenden (z.B. stabile Holzbohlen)!
Auf Freigängigkeit des Pumphebels achten!
Bedienung, Einsatz und Wartung nur durch beauftragtes, qualifiziertes Personal.
Definition für Fachkräfte nach IEC 364:
Qualifiziertes Personal sind Personen, die aufgrund Ihrer Ausbildung, Erfahrung, Unterweisung sowie
Kenntnisse über einschlägige Normen und Bestimmungen, Unfallverhütungsvorschriften und
Betriebsverhältnisse von den für die Sicherheit der Anlage Verantwortlichen berechtigt worden sind, die
jeweils erforderliche Tätigkeit auszuführen und dabei mögliche Gefahren erkennen und vermeiden können.
- Der Bediener ist für das sichere Ansetzen des Hebers verantwortlich.
- Das Gerät ist mit seiner zulässigen Höchstbelastung gekennzeichnet.
- Die zu hebende Last darf diese Höchstbelastung nicht überschreiten.
- Das Gerät an der vom Fahrzeughersteller vorgesehenen Stelle so ansetzen, dass nicht
unter das Fahrzeug gegriffen werden muss.
- Es darf nur der vom Fahrzeughersteller bestimmte Wagenhebertyp verwendet werden
(siehe Betriebsanleitung für Fahrzeuge Rubrik „Radwechsel“)
- Das Befördern von Personen, sowie der Aufenthalt im Gefahrenbereich sind verboten.
- Aufenthalt unter gehobener Last ist ohne zusätzliche Abstützung nicht erlaubt.
- Die Last nie in gehobenem Zustand unbeaufsichtigt ohne zusätzliche Abstützung stehen lassen.
Bei unvermeidlichen Arbeiten unter dem Fahrzeug ist die angehobene Last sicher abzustützen
(z.B. durch Unterstellböcke).
- Nie in bewegliche Teile greifen.
- Mängel sind sofort sachkundig zu beheben.
- Auf den Unterstellheber dürfen keine Seitenkräfte wirken.
- Der Heber muss so angesetzt werden, dass nur senkrechte Kräfte auf den Heber wirken.
- Auf Standsicherheit, sicheren Standplatz und auf festen Untergrund achten.
Deutsch
432 106:
Hub [mm]:
145 + 80
Tragkraft [t]:
10
Gewicht [kg]:
5,2
Bauhöhe [mm]:
222
432 206:
Hub [mm]:
150 + 60
Tragkraft [t]:
20
Gewicht [kg]:
9,7
Bauhöhe [mm]:
235
Originalbetriebsanleitung – Hydraulik Stempelwagenheber 6 t / 10 t / 12 t / 20 t