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BACKÖFEN zuM EINBAu uND FÜR DRAuSSEN - Cod. 00 477 0980 - 12/2010 - Palazzetti - PN - Italy
und Wartungspersonal immer zum Nachschlagen
verfügbar sein.
Die Bedienungs- und Wartungsanleitung ist integrierender
Teil des Produkts.
Verschleiß oder Verlust
Fordern Sie, falls erforderlich, eine Ersatzkopie bei der
Firma Palazzetti an.
Veräußerung des Produkts
Beim eventuellen Verkauf des Produkts ist der Benutzer
verpflichtet, dem neuen Käufer auch dieses Handbuch
auszuhändigen.
1.5
AKTUALISIERUNG DES HANDBUCHS
Das vorliegende Handbuch entspricht dem Stand der
Technik zum Zeitpunkt der Einführung des Produktes
auf dem Markt.
Die bereits auf dem Markt befindlichen Backöfen und ihre
technische Unterlagen werden von PALAZZETTI nach
eventuellen Änderungen, Anpassungen oder Anwendung
neuer Technologien an den Produkten nicht als überholt
bzw. ungeeignet angesehen.
1.6
ALLGEMEINE ANGABEN
Haftung
Mit der Übergabe dieses Handbuchs lehnt die Fa.
Palazetti jede sowohl zivil- als auch strafrechtliche
Haftbarkeit für Unfälle zurück, die durch teilweise oder
vollständige Nichtbeachtung der darin enthaltenen
Vorgaben hervorgerufen werden.
Die Firma PALAZZETTI weist des Weiteren
jede Verantwortung zurück, die sich aus einem
unzweckmäßigen oder nicht korrekten Gerätegebrauch
seitens des Benutzers, aus unbefugten Änderungen bzw.
Reparaturen, dem Einsatz von Nicht-Originalersatzteilen
oder nicht spezifisch für dieses Produkt ergibt.
Außergewöhnliche Wartung
Die außergewöhnlichen Wartungsarbeiten müssen durch
Fachpersonal ausgeführt werden, das für den Eingriff
an dem in diesem Handbuch beschriebenen Produkt
zugelassen ist.
Haftung für die Installationsarbeiten
Die Haftung für die Installation des Produkts geht keinesfalls
zu Lasten der Fa. PALAZZETTI. Sie geht zu Lasten des
Installateurs, dem die Ausführung der Kontrollen des
Rauchfangs und der Lüftungsöffnung bzw. der Korrektheit
der Installationsvorschläge übertragen wird.
Außerdem sind alle im Installationsland durch
die entsprechende Gesetzgebung vorgesehenen
Sicherheitsbestimmungen einzuhalten.
Gebrauch
Der Gebrauch des Gerätes unterliegt nicht nur den
im vorliegenden Handbuch enthaltenen Vorgaben,
sondern auch der Beachtung aller im Installationsland
durch die entsprechende Gesetzgebung vorgesehenen
Sicherheitsbestimmungen.
1.7
G R U N D L E G E N D E E I N G E H A L T E N E
U N D
E I N Z U H A L T E N D E
UNFALLVERHÜTUNGSNORMEN
A) Richtlinie 2006/95/EG:
“
Elektrisches Material, das
innerhalb bestimmter Spannungsgrenzen zu verwenden
ist “.
B) Richtlinie 2004/108/EG:
“
Angleichung der Gesetzgebung
der Mitgliedsstaaten hinsichtlich der elektromagnetischen
Verträglichkeit”.
C) Richtlinie 89/391/EG: “Durchführung von Maßnahmen zur
Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes
der Arbeitnehmer bei der Arbeit”.
D) Richtlinie 89/106/EG:
“
Angleichung der Gesetzes-,
Regel- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten
hinsichtlich der Bauprodukte”.
E) Richtlinie 85/374/EG: “Angleichung der Gesetzes-, Regel-
und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten hinsichtlich
der Haftung für Schäden durch fehlerhafte Produkte”..
F) Richtlinie 1999/05/EG:
“
In Bezug auf Funkgeräte und
Geräte des Fernmeldewesens sowie deren gegenseitige
Anerkennung ihrer Konformität”.
1.8
GESETZLICHE GARANTIE
Damit der Benutzer die gesetzliche Garantie gemäß
der EWG-Richtlinie 1999/44/EG in Anspruch nehmen
kann, muss er die im vorliegenden Handbuch
aufgeführten Anweisungen gewissenhaft befolgen, d.h.
insbesondere:
• Immer innerhalb der Einsatzgrenzen des Produkts
bleiben;
•
die Wartung regelmäßig und sorgfältig ausführen;
•
nur Personen mit erprobten Kapazitäten und
Befähigungen bzw. zu diesem Zweck geschulte
Personen mit dem Gebrauch des Produkts zu
beauftragen.
Die Nichtbeachtung der Anweisungen dieses Handbuchs
führt zum unverzüglichen Garantieverfall.
DEUTSCH
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