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Vorrichtung zur Überprüfung der Leinenfestigkeit, die es erlaubt die Reißfestigkeit
von Gleitsegelleinen in voller Länge zu ermitteln.
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Nähmaschine, die geeignet ist zum Nähen von Gleitsegelleinen aller verwendeten
Durchmesser.
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Präzisionsfederwaage mit Messbereich von ca. 0-30 kp (Kilopond) zur Ermittlung
der Dehnungs- und Rückstellwerte von Gleitsegelleinen.
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Messvorrichtung zur Messung und Dokumentation der Längenmessung von Glei-
tsegelleinen unter 5 kp Zug und Stahlmaßband nach ISO. (Minestanforderung).
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Vorrichtung zur Ermittlung der Reißfestigkeit von Tuch nach B.M.A.A. (Approved
Patent No. GB 2270768 Clive Bettes Sales).
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Sollten Reparaturen notwendig sein: weitere, entsprechend dem verwendeten
Material und Nahtbild erforderliche Nähmaschinen
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Alle Originalmaterialien, so wie sie vom Gleitsegel-Hersteller spezifiziert sind.
Notwendige Unterlagen
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Luftsportgeräte-Kennblatt
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Stückprüfprotokoll
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Vorangegangene Nachprüfprotokolle falls bereits vorhanden
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Wartungs- und Kalibrierungsunterlagen der Messgeräte
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Lufttüchtigkeitsanweisungen bzw. Sicherheitsmitteilungen des Herstellers für das
betreffende Gleitsegel sofern solche existieren
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Gültige Einweisungsbestätigung des Herstellers oder vom Hersteller autorisierten
Fachbetrieb
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Leinenmessblatt zur Dokumentation der Soll-, Ist- und Differenzwerte der Leinen-
längen
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Der Prüfer muss sich vor Durchführung der Nachprüfung beim Hersteller in-
formieren, ob neue Erkenntnisse vorliegen, die bei der Prüfung des betreffenden
Gleitsegeltyps zu berücksichtigen sind
Identifizierung des Gerätes
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Das Gleitsegel wird an Hand der Musterzulassungs- bzw. des Typenschildes
identifiziert
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Typenschild und Prüfplaketten sind auf Korrektheit, Vollständigkeit und Les-
barkeit zu überprüfen.
Sichtkontrolle der Kappe
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Obersegel, Untersegel, Eintritts- und Austrittskante, Zellzwischenwände, Nähte
und Leinenloops werden auf Risse, Scheuerstellen, Dehnung, Beschädigung
der Beschichtung, sachgemäße Ausführung von eventuellen Reparaturen und
sonstige Auffälligkeiten untersucht.
Nachprüfanweisungen
Diese sind bindend für Deutschland und Österreich.
Für alle anderen Länder wird ihre Einhaltung von Ozone dringend empfohlen.
Nachprüfintervalle
Das erste Nachprüfintervall beträgt 24 Monate oder 100 Flugstunden, je nachdem
welches Ereignis zuerst eintrifft, und das ab dem Datum der Stückprüfung, bzw.
dem Datum des ersten Flugbetriebes. Jedes folgende Nachprüfintervall beträgt
wiederum 24 Monate bzw. 100 Flugstunden ab dem Datum der letzten Nachprüfung.
Eine Verkürzung des nächsten Nachprüfintervalls liegt im Einzelfall im Ermessen des
Prüfers.
Personelle Voraussetzungen für die Nachprüfung auss-
chließlich persönlich und einsitzig genutzter Gleitsegel
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Luftfahrerschein, Sonderpilotenschein oder als gleichwertig anerkannte auslän-
dische Lizenz.
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eine ausreichende, typenbezogene Einweisung beim Hersteller oder in einem
Fachbetrieb, der für die Nachprüfung des betreffenden Gleitsegeltyps zugelassen
ist. Diese Einweisung ist jährlich zu verlängern.
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Hinweis: Die Gültigkeit der Nachprüfung für ausschließlich persönlich und ein-
sitzig genutzte Gleitsegel erlischt, sobald das Gleitsegel von Dritten genutzt wird,
das heißt z.B. beim Verkauf.
Personelle Voraussetzungen für die Nachprüfung von Drit-
ten genutzten Gleitsegeln und für Doppelsitzer gemäß Luft-
PersV §106 5.b
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Luftfahrerschein, Sonderpilotenschein oder als gleichwertig anerkannte auslän-
dische Lizenz.
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Eine Berufsausbildung auf einem für die Prüfertätigkeit förderlichen Fachgebiet.
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Eine berufliche Tätigkeit von 2 Jahren bei der Herstellung oder Instandhaltung
von Gleitsegeln, davon mindestens 6 Monate innerhalb der letzten 24 Monate.
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Eine ausreichende, mindestens zweiwöchige Einschulung im Betrieb des Her-
stellers und eine typenbezogene Einweisung die jährlich zu verlängern ist.
Technische Voraussetzungen / Voraussetzungen an Prüf-
mittel und Material
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Textiluhr nach Kretschmer.