Ottobock | 5
• Das Öffnen und Reparieren der System-Elektrohand bzw. das Instandsetzen beschädigter
Komponenten darf nur durch den zertifizierten Ottobock Myo-Service vorgenommen werden.
• Die System-Elektrohand wurde für Alltagsaktivitäten entwickelt und darf nicht für außergewöhn-
liche Tätigkeiten wie zum Beispiel Extremsportarten (Freiklettern, Paragleiten, etc.) eingesetzt
werden. Sorgfältige Behandlung der Prothese und Ihrer Komponenten erhöht nicht nur deren
Lebenserwartung, sondern dient vor allem der persönlichen Sicherheit des Patienten! Sollten
auf die Prothese extreme Belastungen aufgebracht worden sein (z. B. durch Sturz, o.ä.), so
muss diese umgehend von einem Orthopädie-Techniker auf Schäden überprüft werden. An-
sprechpartner ist der zuständige Orthopädie-Techniker, der die Prothese ggf. an den Ottobock
Myo-Service weiterleitet.
•
Sollte die Hand nicht benutzt werden, ist zum Schutz der Mechanik und des Prothesen-
handschuhs darauf zu achten, dass die Hand im geöffneten Zustand auf bewahrt wird.
• Bitte dem Patienten die Patienteninformation 646D44 aushändigen.
• Bei zu geringem Abstand zu HF Kommunikationsgeräten (z.B. Mobiltelefone, Bluetooth-Geräte,
WLAN-Geräte) kann es durch Störung der internen Datenkommunikation zu Fehlfunktionen des
Produkts kommen. Es wird daher empfohlen zu diesen HF Kommunikationsgeräten folgende
Mindestabstände einzuhalten:
• Mobiltelefon GSM 850 / GSM 900: 0,99m
• Mobiltelefon GSM 1800 / GSM 1900 / UMTS: 0,7m
• DECT Schnurlostelefone inkl. Basisstation: 0,35m
• WLAN (Router, Access Points,…): 0,22m
• Bluetooth Geräte (Fremdprodukte, die nicht von Ottobock freigegeben sind): 0,22m
• Achten Sie beim Betreiben des Produkts in unmittelbarer Nähe von aktiven, implantierbaren
Systemen (z.B. Herzschrittmacher, Defibrillator, etc.) darauf, dass die vom Implantat-Hersteller
geforderten Mindestabstände eingehalten werden. Aufgrund von erzeugter elektromagnetischer
Strahlung des Produkts kann es zu Störungen der aktiven, implantierbaren Systeme kommen.
Beachten Sie ferner unbedingt, die vom Implantat-Hersteller vorgeschriebenen Einsatzbedin-
gungen und Sicherheitshinweise.
3.1 Führen eines Fahrzeuges
Ob und wie weit der Träger einer Armprothese zum Führen eines Fahrzeuges in der Lage ist, kann
pauschal nicht beantwortet werden. Dies hängt von der Art der Versorgung (Amputationshöhe,
einseitig oder beidseitig, Stumpfverhältnisse, Bauart der Prothese) und den individuellen Fähig-
keiten des Trägers der Armprothese ab.
Beachten Sie unbedingt die nationalen gesetzlichen Vorschriften zum Führen eines Fahr-
zeuges und lassen Sie aus versicherungsrechtlichen Gründen Ihre Fahrtüchtigkeit von einer
autorisierten Stelle überprüfen und bestätigen.
Generell empfiehlt Ottobock, das Fahrzeug von einem Fachbetrieb auf die jeweiligen Bedürfnisse
umrüsten zu lassen (z. B. Lenkgabel). Es muss unbedingt sichergestellt sein, dass ein risikoloses
Fahren mit abgeschalteter System-Elektrohand möglich ist. Das Fahren bei eingeschalteter Elektro-
hand könnte durch Fehlsteuerungen zur Gefährdung der Verkehrsteilnehmer führen.
Vorsicht !
Ist die Elektrohand mit einem Handgelenkverschluss ausgerüstet, muss die Greif-
komponente vor Benutzung so positioniert werden, dass ein leichtes Verdrehen nicht zu einem
Lösen der Hand von der Prothese führen kann!
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