FX
/RB
/RVE
Transport und Auspacken
D - 8
a
b
c
d
FIG. 2
FIG. 1
FIG. 2
2.2 - TRANSPORT
2.2.a - Sendung (Abb. 1)
Die Maschine wird an einer Holzpalette, in einer mit
Umreifung versehenen Schachtel positioniert.
Die Maschinensendung kann wie folgt erfolgen:
a)
LKW
b)
Luftweg
c)
See
d)
Bahn
Die Wahl unter den verschiedenen
Sendungsmöglichkeiten ist beim Vertragsabschluss
zwischen Lieferanten und Einkäufer zu vereinbaren.
WICHTIG
Die die Maschine enthaltende Verpackung ist vor
Witterungen zu schützen, es ist verboten an der
Verpackung andere Kisten oder Materialien zu
positionieren.
2.2.b - Verpackungsheben (Abb. 2)
Die Handhabung der Schachtel soll ganz sorgfältig
erfolgen. Zur Durchführung der Hebe- sowie
Positionierverfahren der Schachtel sind für das Gewicht
derselben geeignete Hebemittel auszuwählen.
Die Schachtel ist mit Kran oder Flaschenzug mit
geeigneten Riemen oder mit einem Gabelstapler, wobei
die Gabeln in die dazu bestimmten Zinken einzusetzen
sind, aufzuheben.
GEFAHRLAGE
Nur befugtes Fachpersonal darf Hebe- und
Handlingverfahren durchführen.
Der Hersteller weist jegliche Haftung für Personen-
oder Sachschäden von sich, die auf die mangelnde
Beachtung der geltenden Sicherheitsnormen für
Heben und Transportieren von Materialien inner-
oder außerhalb des Werks zurückzuführen sind.
2.2.c - Einlagerung
WICHTIG
Die Kiste, die die Maschine enthält, ist bei
Einlagerung derselben vor Witterungen zu schützen,
es ist verboten an der Kiste andere Kisten oder
Materialien zu positionieren.
Hebestellen
ABB. 1
ABB. 2