FX
/RB
/RVE
Allgemeine Normen und Anmerkungen
D - 4
1.5 - VORBEREITUNGEN ZU LASTEN DES
EINKÄUFERS
a) Vorbereitung des Anlagenaufstellungsorts.
•
Der Einkäufer soll laut Hinweisen in dem Abschnitt
"Maschinenaufstellung" eine Stützenfläche
vorbereiten.
b) Elektrische Anschlussvorbereitung.
•
Die Stromzuführungsanlage soll den geltenden
Normen des Bestimmungslands entsprechen sowie
mit einer angemessenen Erdungsanlage versehen
werden.
•
An der Zuführungsleitung an der oberen Seite der
Maschine ist eine allpolige Trennungsvorrichtung
anzubringen.
•
Die elektrischen Speisekabel sind aufgrund
des höchsten, von der Maschine benötigten
Stromwerts zu dimensionieren, sodaß ein
eventueller Stromabfall bei Volllast 2%
unterschreitet.
1.6 - NOTVERFAHREN IM BRANDFALL
a
) Im Brandfall ist der Hauptschalter und dadurch die
Maschinenspannung auszuschalten.
b
) Zur Brandlöschung sind dafür geeignete Löscher zu
benutzen.
GEFAHRLAGE
Es ist verboten unter Spannungsumständen mit
Wasser den Brand zu löschen.
1.7 - EXPLOSIONSGEFAHR
•
Die Maschine ist für Benutzung in
explosionsgefährlichen Räumen nicht geeignet.
1.8 - SCHALLDRUCK
Mod. FX
,RB
und RVE sind so gebaut, daß sie während ihres
Leerbetriebs einen fortdauernden gewogenen A(dB)-
Schallpegel weniger als 70dB haben können.