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Allgemeine Normen und Anmerkungen
D - 2
Abschnitt 1
1.1 - ALLGEMEINE ANMERKUNGEN
-
Vor dem Maschinenstarten soll der Benutzer dieses
Handbuch sorgfältig lesen, um die technischen
Spezifikationen beachten sowie die Steuerverfahren der
Maschine durchführen zu können.
- Im Bezug auf den Maschinengebrauch ist eine gewisse
Benutzerausbildungszeit vorher zu berücksichtigen.
- Sich vor der Maschinenaufstellung versichern, daß die
betroffene Fläche mit den Aussenmassen sowie dem
Gewicht derselben vereinbar ist.
- Bei Aufstellung oder Entfernung von Maschinenteilen sind
ausschliesslich für das jeweilige Gewicht sowie die jeweiligen
geometrischen Merkmale des zu hebenden/bewegenden
Teils geeignete Hebe-, Handlingmittel zu benutzen.
- Nur befugtes Fachpersonal darf die Maschine starten,
einstellen und reparieren. Ausserdem soll es zur
Durchführung der erforderlichen Verfahren auf dieses
Handbuch Bezug nehmen.
-
Die sich in der Maschine befindenden mechanischen und
elektrischen Bestandteile sind durch mittels Schrauben
totalgeschlossene Schutztafeln geschützt.
- Sich vor der Reinigung und/oder der Instandhaltung
der Maschine versichern, daß der Hauptschalter auf
“OFF” (O)
ist,
umdie Maschine während der
Verfahrensdurchführung auszuschalten.
-
Die Stromzuführungsanlage des Einkäufers muss mit
einem automatischen Auslösungssystem über dem
Maschinenhauptschalter sowie mit einer
angemessenen Erdungsanlage,die allen
Unfallverhütungsmassnahmenanforderungen
entspricht, versehen werden.
- Sollte der Benutzer am Hauptschalter oder neben demselben
verfahren, ist die Spannung der Leitung, an der der
Hauptschalter angeschlossen ist, auszuschalten.
-
Bei Nachprüfungen und Instandhaltungsverfahren, bei
denen die Schutz- sowie Sicherheitsvorrichtungen zu
entfernen sind, sind die Benutzer jeweils als verantwortlich
zu betrachten.
Deshalb darf nur befugtes, technisches
Fachpersonal diese Verfahren durchführen.
- Sich versichern, daß alle Unfallverhütungs- u.
Sicherheitsvorrichtungen (Schranken, Schutzvorrichtungen,
Schutzkästen, Mikroschalter u.s.w.) einwandfrei
funktionieren. Ist das nicht der Fall, sind dieselben zu
reparieren.
- Die Sicherheitsvorrichtungen sind nicht zu entfernen.
- Zur Vermeidung persönlicher Gefahrlagen sind geeignete,
den betroffenen Sicherheitsverordnungen entsprechende
Mittel zu benutzen.
- Aus keinem Grund ist die elektrische, pneumatische oder
irgendwelche andere Anlage aufzubrechen.
- Wenn die Maschine in Betrieb ist, ist sie nie unbeaufsichtigt
zu lassen.
- Laut den geltenden Normen ist ausschliesslich eine
Unfallverhütungsarbeitskleidung zu tragen.
- Bei Verfahren oder Reparaturen an Flächen, die direkt vom
Boden nicht erreichbar sind, sind sichere, den geltenden
Sicherheitsverordnungen entsprechende Leitern oder
Hebesysteme zu benutzen.
- Sich bei Reparaturen neben oder unter der Maschine
versichern, daß:
• keine Inbetriebnahme von Elementen erfolgen kann und/
oder sich keine unstabilen Teile an oder neben der
Maschine befinden:
- Zur Durchführung von Verfahren an der Maschine sind die
Hände nicht zu benutzen.
- Bewegliche Teile sind weder mit den Händen noch mit
anderen Gegenständen zu stoppen.
-
Neben der Maschine sind keine Streichhölzer, Feuerzeuge
oder freie Flammen zu benutzen.
-
DIE ANMERKUNGEN AN DEN SCHILDERN AN DER
MASCHINE SIND VOR VERFAHREN AN ODER NEBEN
DERSELBEN SORGFÄLTIG ZU BEACHTEN.
- Alle Schilder sollen deutlich lesbar sein, im Notfall ist ihre
Stellung zu ändern, damit sie der Benutzer problemlos
sehen kann.
- Ausserdem sind alle eventuell verschlissenen oder nicht
mehr deutlich lesbaren Schilder zu ersetzen, die neuen
Schilder sind bei der Ersatzteilabteilung zu verlangen.
-
Es ist verboten bei Maschinenbetrieb Reparaturen
durchzuführen.
- Bei Maschinenstörungen oder beschädigten
Maschinenbestandteilen ist der
Instandhaltungsverantwortliche zu kontaktieren, ohne
willkürliche Reparaturen durchzuführen.
-
Die Maschine ist nur zum vorgesehenen, belegten Zweck
zu gebrauchen.
Die Maschine ist im Bezug auf technische Verfahrens-, Zeit-,
Ortmerkmale gemäss der 89/392 EG-Richtlinie sowie unter
Beachtung der in dem Maschinenbenutzungsland geltenden
Arbeitsgesundheits- und -sicherheitsnormen zu gebrauchen,
sollten dieselben nicht vorhanden sein, ist die 89/391 EG-
Richtlinie zu beachten.
-
Der Hersteller weist jegliche Haftung für Unfälle, Perso-
nen- oder Sachschäden von sich, die auf die mangelnde
Beachtung der in diesem Handbuch aufgeführten
Sicherheitsvorschriften und Betriebsanweisungen
zurückzuführen sind.