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• Der Fahrer wird informiert, dass der Einsatz des Fahrzeugs für
sportliche Zwecke auf Rennbahnen oder Privatgebieten als un-
sachgemäß anzusehen ist und unmittelbar zum Verfall der Pro-
duktgarantie führt. Für Personen- und/oder Sachschäden infol-
ge unsachgemäßen Gebrauchs lehnt die Fa. MALAGUTI Spa
jede Verantwortung ab.
• Unter dieser Voraussetzung empfehlen wir nachdrücklich, dass
eventuelle Änderungen am Fahrzeug zwecks sportlichen Ein-
satzes durch einen Fachtechniker und in seiner eigenen, direk-
ten Verantwortung ausgeführt werden. Wir weisen jedoch da-
rauf hin, dass nach solchen Modifikationen Ihr Fahrzeug zum
Verkehr auf öffentlichen Straßen nicht mehr zugelassen sein
könnte.
Die Fa. MALAGUTI Spa weist jedenfalls darauf hin, dass beim
Austausch des Auspuffs auch die Vergaserdüse auszuwech-
seln ist, um eventuelle Schäden an den thermischen Teilen des
Motors zu vermeiden.
(*) Die angegebenen Hinweise beziehen sich auf die in Italien geltenden
Vorschriften. Die im Ausland geltenden Vorschriften können von den
italienischen abweichen, sind jedoch ebenso zu befolgen.
BENUTZUNGSHINWEISE
• Der Fahrer des Fahrzeugs muß mindestens 14 Jahre alt sein.(*)
• Der Benutzer muss gemäß der geltenden Straßenverkehrsord-
nung in Besitz des technischen Tauglichkeitszeugnisses (Kraft-
fahrzeugbrief), der Versicherung, der Verkehrsmarke und des
gültigen Fahrzeugscheines sein.
• Auf dem Fahrzeug muß das Identifikationsschild
(Nummernschild) angebracht sein.(*)
Das Tragen eines Helms (mit Zulassung) ist für Fahrer
jeglichen Alters Pflicht.(*)
• Die Straßenverkehrsordnung ist immer zu beachten: Ampeln,
Stopschilder, Zebrastreifen, Geschwindigkeits-Begrenzungen,
Überholverbote usw.
• Jegliche Eingriffe am Motor oder anderen Teilen, durch die
die Geschwindigkeit oder die Leistung des Motorrollers erhöht
werden sollen, sind gesetzlich verboten. Jeder Eingriff zwecks
Erhöhung der höchstzulässigen Geschwindigkeit bzw. des Hub-
raums wandelt das Motorfahrrad in jeder Hinsicht in Kraftrad.
Der Besitzer ist dann verpflichtet, für eine neue Zulassung bzw.
Genehmigung zu sorgen und den entsprechenden
Führerschein zu besitzen.
Verstöße gegen dieses Gesetz werden geahndet, was auch
zur Beschlagnahme des Fahrzeuges führen kann.(*)
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