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den (oder es sollen andere Verfahren gemäß der detaillierten Anleitung in der Ausrüstungsanleitung
durchgeführt werden), wenn sie an einem Abfangen eines Absturzes beteiligt war.
• Ein Auffanggurt (nach EN 361) ist die einzige akzeptable Körperhaltevorrichtung, die bei einem
Absturzschutzsystem verwendet werden kann.
• Verwenden Sie im Auffanggurt nur die mit dem großen Buchstaben „A“ gekennzeichneten Anschla-
gpunkte, um ein Absturzsicherungssystem anzubringen.
• Die Anschlageinrichtung oder der Anschlagpunkt für das Absturzschutzsystem sollte immer so
positioniert und die Arbeiten so durchgeführt werden, dass sowohl das Absturzrisiko als auch die
mögliche Fallhöhe minimiert werden. Die Anschlageinrichtung/Der Anschlagpunkt sollte über dem
Benutzer platziert werden. Die Form und Konstruktion der Anschlagvorrichtung/des Anschlagpunktes
darf keine selbsttätige Trennung der Ausrüstung zulassen. Die minimale statische Festigkeit der An-
schlagvorrichtung/des Anschlagpunktes beträgt 12 kN. Es wird empfohlen, einen zertifizierten und
gekennzeichneten strukturellen Anschlagpunkt gemäß EN 795 zu verwenden.
• Es ist zwingend erforderlich, den unter dem Benutzer am Arbeitsplatz benötigten Freiraum vor
jedem Einsatz des Absturzschutzsystems zu überprüfen, damit es im Falle eines Absturzes nicht zu
einer Kollision mit dem Boden oder einem anderen Hindernis auf dem Fallweg kommt. Der erfor-
derliche Wert des Freiraums ist der Betriebsanleitung der verwendeten Ausrüstung zu entnehmen.
• Es gibt viele Gefahren, die die Leistung der Ausrüstung und die entsprechenden Sicherheitsvor-
kehrungen, die bei der Verwendung der Ausrüstung zu beachten sind, beeinträchtigen können, in-
sbesondere: - ein Schleifen oder eine Schlaufenbildung der Seile oder Rettungsleinen auf scharfen
Kanten,- jegliche Defekte wie Schnitte, Abrieb, Korrosion, - Witterungseinflüsse,- Pendelabstürze,-
Temperaturextreme,- chemische Reagenzien,- elektrische Leitfähigkeit.
• Die persönliche Schutzausrüstung muss in der Verpackung transportiert werden (z. B.: in einem
Beutel aus feuchtigkeitsbeständigem Stoff oder in einem Folienbeutel oder in Kisten aus Stahl oder
Kunststoff), um sie vor Beschädigung oder Feuchtigkeit zu schützen.
• Die Ausrüstung kann gereinigt werden, ohne die Herstellungsmaterialien der Ausrüstung zu beein-
trächtigen. Verwenden Sie für Textilprodukte Feinwaschmittel für empfindliche Textilien, waschen Sie
diese von Hand oder in der Maschine und spülen Sie sie mit Wasser ab. Benutzen Sie für Falldämpfer
nur ein feuchtes Tuch und wischen Sie den Schmutz ab. Kunststoffteile dürfen nur mit Wasser ge-
reinigt werden. Wenn die Ausrüstung entweder durch den Gebrauch oder bei der ordnungsgemäßen
Reinigung nass wird, muss sie auf natürliche Weise trocknen können und ist sie von direkter Hitze
fernzuhalten. Bei metallischen Produkten können einige mechanische Teile (Feder, Stift, Scharnier,
etc.) regelmäßig leicht geschmiert werden, um eine bessere Funktion zu gewährleisten.
• Andere Wartungs- und Reinigungsverfahren sind gemäß den detaillierten Anweisungen in der Be-
dienungsanleitung des Geräts durchzuführen.
• Die persönliche Schutzausrüstung sollte lose verpackt, an einem gut belüfteten Ort gelagert werden,
geschützt vor direktem Licht, ultraviolettem Abbau, feuchter Umgebung, scharfen Kanten, extremen
Temperaturen und korrosiven oder aggressiven Substanzen.
• Die Verwendung des Auffanggurtes in Verbindung mit dem Absturzschutzsystem muss mit den
Anweisungen in der Bedienungsanleitung für Absturzschutzsysteme und den verbindlichen Normen
kompatibel sein:
- EN353-1, EN-353-2, EN355, EN354, EN360 – für das Absturzschutzsystem;
- EN362 – für die Verbindungselemente;
- EN1496, EN341 – für Rettungsgeräte;
- EN795 – für Anschlageinrichtungen.
NOTIFIZIERTE STELLE
Notifizierte Stelle für die EU-Baumusterprüfung gemäß der PSA-Verordnung 2016/425:
APAVE SUD EUROPE SAS (Nr. 0082)-CS 60193-F13322 MARSEILLE CEDEX 16 – FRANKREICH
Notifizierte Stelle für die Produktionskontrolle:
APAVE SUD EUROPE SAS (Nr. 0082)-CS 60193-F13322 MARSEILLE CEDEX 16 – FRANKREICH
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