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Schutzbekleidung zu tragen. Diese ist nach Abfall-
schlüssel TA 524 02 und EG-Richtlinie 91/689/EWG
zu entsorgen. Es dürfen nur die vom Hersteller emp-
fohlenen Schmiermittel verwendet werden. Öle und
Schmierstoffe dürfen nicht gemischt werden. Ver-
wenden Sie nur Originalteile des Herstellers.
Ein Probelauf oder eine Funktionsprüfung der Maschi-
ne darf nur unter den allgemeinen Betriebsbedingun-
gen erfolgen!
6.2. Wartungstermine
Halbjährlich:
•
Sichtprüfung der Stromzuführungskabel
•
Sichtprüfung der Kabelhalter und der Seilabspannung
•
Sichtprüfung von Zubehör, z.B. Einhängevorrichtung,
Hebevorrichtungen, usw.
6.3. Wartungsarbeiten
Sichtprüfung der Stromzuführungskabel
Die Stromzuführungskabel müssen auf Blasen, Risse,
Kratzer, Scheuerstellen und/oder Quetschstellen unter-
sucht werden. Beim Feststellen von Schäden muss das
beschädigte Stromzuführungskabel sofort getauscht wer-
den.
Die Kabel dürfen nur vom Hersteller oder einer auto-
risierten bzw. zertifizierten Servicewerkstatt getauscht
werden. Die Maschine darf erst wieder in Betrieb ge-
nommen werden, nachdem der Schaden fachgerecht
behoben wurde!
Sichtprüfung der Kabelhalter (Karabinerhaken) und
der Seilabspannung (Zugseil)
Beim Einsatz der Maschine in Becken bzw. Schächten
sind die Hebeseile / Kabelhalter (Karabinerhaken) und die
Seilabspannung einem stetigen Verschleiß ausgesetzt.
Um zu vermeiden, dass Hebeseile / Kabelhalter (Karabi-
nerhaken) und/oder Seilabspannung total verschleißen
und das Stromkabel beschädigt wird, sind regelmäßige
Prüfungen notwendig.
Die Hebeseile / Kabelhalter (Karabinerhaken) und die
Seilabspannung sind bei geringen Verschleißanzeigen
sofort auszutauschen!
Sichtprüfung von Zubehör
Das Zubehör, wie z.B. Einhängevorrichtungen, Hebevor-
richtungen, usw., ist auf einen korrekten Sitz zu überprü-
fen. Loses und/oder defektes Zubehör ist sofort zu repa-
rieren bzw. auszutauschen.
7. Außerbetriebnahme
7.1. Vorübergehende Außerbetriebnahme
Bei dieser Art von Abschaltung bleibt die Maschine ein-
gebaut und wird nicht vom Stromnetz getrennt. Bei einer
vorübergehenden Ausserbetriebnahme muss die Maschi-
ne komplett eingetaucht bleiben, damit diese vor Frost
und Eis geschützt wird. Es ist zu gewährleisten, dass der
Betriebsraum und das Fördermedium nicht komplett
vereisen. Somit ist die Maschine jederzeit betriebsbe-
reit. Bei längeren Stillstandszeiten sollte in regelmäßigen
Abständen (monatlich bis vierteljährlich) ein 5 minütiger
Funktionslauf durchgeführt werden.
Vorsicht!
Ein Funktionslauf darf nur unter den gültigen
Betriebs- und Einsatzbedingungen stattfinden. Ein
Trockenlauf ist nicht erlaubt! Missachtungen können
einen Totalschaden zur Folge haben!
7.2. Endgültige Ausserbetriebnahme/ Einlagerung
Die Anlage abschalten, Maschine vom Stromnetz
trennen, ausbauen und einlagern. Für die Einlagerung ist
folgendes zu beachten:
Warnung vor heißen Teilen!
Achten Sie beim Ausbau der Maschine auf die Tem-
peratur der Gehäuseteile. Diese können weit über
40°C heiß werden. Lassen Sie die Maschine erst auf
Umgebungstemperatur abkühlen!
•
Maschine säubern.
•
An einem sauberen und trockenen Ort lagern, Ma-
schine gegen Frost schützen.
•
Auf einem festen Untergrund vertikal abstellen und
gegen Umfallen sichern.
•
Bei Pumpen muss der Druck- und Sauganschluss mit
geeigneten Hilfsmitteln (z.B. Folie) verschlossen wer-
den.
•
Die elektrische Anschlussleitung an der Kabeleinfüh-
rung gegen bleibende Verformungen abstützen.
•
Enden der Stromzuführungsleitung gegen Feuchtig-
keitseintritt schützen.
•
Maschine vor direkter Sonneneinstrahlung schützen,
um der Versprödungsgefahr von Elastomerteilen und
der Gehäusebeschichtung vorzubeugen.
•
Bei Einlagerung in Werkstätten beachten: Die Strah-
lung und die Gase, die beim Elektroschweißen ent-
stehen, zerstören die Elastomere der Dichtungen.
•
Bei längerer Einlagerung ist das Laufrad bzw. der Pro-
peller regelmäßig (halbjährlich) von Hand zu drehen.
Dies verhindert Eindrückmarken in den Lagern und
ein festsetzen des Läufers.
7.3. Wiederinbetriebnahme nach längerer Einlage-
rung
Die Maschine muss vor Wiederinbetriebnahme von Staub
und Ölablagerungen gereinigt werden. Es sind anschlie-
ßend die notwendigen Wartungsmaßnahmen und –arbei-
ten durchzuführen (siehe Kapitel „Instandhaltung“). Die
Gleitringdichtung ist auf ordnungsgemäßen Zustand und
Funktion zu prüfen. Nach Abschluss dieser Arbeiten kann
die Maschine eingebaut (siehe Kapitel „Aufstellung“) und
vom Fachmann an das Stromnetz angeschlossen werden.
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