Abfallvermeidung, Rücknahme und Entsorgung
Seite DE-37
Abfallvermeidung, Rücknahme und Entsorgung
Abfallvermeidung
Maßnahmen der Abfallvermeidung haben
nach den Vorschriften der Richtlinie 2008/98/
EG grundsätzlich Vorrang vor Maßnahmen
der Abfallbewirtschaftung.
Als Maßnahmen der Abfallvermeidung kom-
men bei Elektro- und Elektronikgeräten insbe-
sondere die Verlängerung ihrer Lebensdauer
durch Reparatur defekter Geräte und die Ver-
äußerung funktionstüchtiger gebrauchter Ge-
räte anstelle ihrer Zuführung zur Entsorgung
in Betracht.
Helfen Sie uns, Abfall zu vermeiden, und wen-
den Sie sich an unseren Service.
Weitere Informationen enthält das Abfallver-
meidungsprogramm des Bundes unter Betei-
ligung der Länder.
Kostenlose Altgeräte-
Rücknahme
Verbraucher haben die Möglichkeit zur un-
entgeltlichen Abgabe eines Altgeräts bei ei-
nem rücknahmepflichtigen Vertreiber, wenn
sie ein Neugerät der gleichen Geräteart mit
einer im Wesentlichen gleichen Funktion er-
werben. Diese Möglichkeit besteht auch bei
Lieferungen an einen privaten Haushalt. Im
Fernabsatzhandel beschränkt sich die Mög-
lichkeit einer unentgeltlichen Abholung bei
Erwerb eines Neugeräts auf Wärmeüber-
träger (z. B. Kühlschränke, Luftentfeuchter),
Bildschirme und Bildschirmgeräte mit einer
Bildschirm-Oberfläche > 100 cm² und auf
Großgeräte, bei denen mindestens eine der
äußeren Abmessungen mehr als 50 cm be-
trägt.
Abgesehen davon können Verbraucher bis zu
drei Altgeräte einer Geräteart bei einer Sam-
melstelle eines Vertreibers unentgeltlich ab-
geben, ohne dass dies an den Erwerb eines
Neugeräts geknüpft ist. Allerdings darf keine
der äußeren Abmessungen des Altgerätes
25 cm überschreiten.
Entsorgung
Elektro-Altgeräte umweltgerecht entsorgen
Elektrogeräte enthalten Schadstoffe
und wertvolle Ressourcen.
Jeder Verbraucher ist deshalb ge-
setzlich verpflichtet, Elektro-Altge-
räte an einer zugelassenen Sammel- oder
Rücknahmestelle abzugeben. Dadurch wer-
den sie einer umwelt- und ressourcenscho-
nenden Verwertung zugeführt.
Sie können Elektro-Altgeräte kostenlos beim
lokalen Wertstoff-/Recyclinghof abgeben.
Für weitere Informationen zu diesem Thema
wenden Sie sich direkt an Ihren Händler.
Daten löschen nicht vergessen!
Jeder Verbraucher ist, falls erforderlich, für
das Löschen von personenbezogenen Daten
aus Elektro- bzw. Elektronikgeräten selbst
verantwortlich.
Batterien und Akkus, Lampen und
Leuchtmittel
Falls erforderlich, müssen Alt-Batterien und
Alt-Akkus, die nicht vom Elektroaltgerät um-
schlossen sind, sowie Lampen/Leuchtmittel,
die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnom-
men werden können, vor der Abgabe aus den
Geräten entfernt und getrennt entsorgt werden.
Das nebenstehende Symbol bedeu-
tet, dass Batterien und Akkus nicht
zusammen mit dem Hausmüll ent-
sorgt werden dürfen.
Verbraucher sind gesetzlich ver-
pflichtet, alle Batterien und Akkus, egal, ob sie
Schadstoffe*) enthalten oder nicht, bei einer
Sammelstelle ihrer Gemeinde/ihres Stadtteils
oder im Handel abzugeben, damit sie einer
umweltschonenden Entsorgung sowie einer
Wiedergewinnung von wertvollen Rohstoffen
wie Kobalt, Nickel oder Kupfer zugeführt wer-
den können.