4.5 Akku laden
Der Akku muss vor dem ersten Gebrauch, bei Lagerung und bei Anzeige des Signals Niedrige Akkuspannung
(siehe 4.3) vollständig geladen werden. Drehschalter auf Null stellen um den Kessel auszuschalten.
Einstellbehälter und Heizwasser entfernen, Arretierhebel auf der Kesselunterseite öffnen und Akku
entnehmen. Akku in Ladegerät (FC-C01) einsetzen, danach Netzstecker des Ladegeräts in die Steckdose
stecken. Während des Ladevorgangs leuchtet die LED des Akkus rot. Sobald der Akku vollständig geladen
ist, leuchtet die LED grün. Akku aus dem Ladegerät nehmen und Netzstecker ziehen.
Das vollständige Laden des Akkus dauert etwa
7
Stunden, nach etwa
6
Stunden sind 80% der
Akkukapazität erreicht.
4.6 Wartung, Pflege und Lagerung
Die Gehäuseoberfläche des Produktes mit einem weichen Tuch und einem milden Reinigungsmittel ohne
scheuernde Zusätze reinigen. Frische Farbspritzer mit einem Tuch entfernen, bevor sie eintrocknen. Das
Gehäuse nicht öffnen, da sonst die Garantie erlischt.
WARNUNG!
Vor der Reinigung Akku unbedingt entnehmen. Flüssigkeiten sollten nicht in das Innere
des Kessels, Akkus oder Ladegeräts gelangen. Die elektrischen Kontakte am Kessel und am Akku immer
sauber und trocken halten.
Vor der Lagerung Kessel entleeren und trocknen. Das Wasserreservoir sollte regelmäßig gesäubert
werden, Kalkablagerungen mit einem weichen Tuch entfernen.
5. Umwelt
Gerät nicht in den Hausmüll werfen! Geräte, Zubehör und Verpackungen einer umweltgerechten
Wiederverwertung zuführen. Geltende nationale Vorschriften beachten.
Nur EU:
Gemäß Europäischer Richtlinie über Elektro- und Elektronik-Altgeräte und Umsetzung in
nationales Recht müssen verbrauchte Elektrogeräte getrennt gesammelt und einer umweltgerechten
Wiederverwertung zugeführt werden.
Verbrauchte oder defekte Akkus
über den Fachhandel oder öffentlich vorgeschriebene
Entsorgungseinrichtungen zurück (geltende Vorschriften beachten). Akkus müssen bei Rückgabe entladen
sein.
Nur EU:
Gemäß Europäischer Richtlinie über Batterien und Akkumulatoren und Umsetzung in nationales
Recht müssen defekte oder verbrauchte Akkus/Batterien getrennt gesammelt und einer umweltgerechten
Wiederverwertung zugeführt werden.
6. Funktionsstörungen, Service und Garantie
Bei einer Funktionsstörung oder einem Defekt
niemals
das Gehäuse des Kessels, des Akkus oder des
Ladegerätes öffnen. Zur Behebung des Problems den örtlichen Fachhandel bzw. Servicewerkstätte
kontaktieren.
Weitere Informationen sind in den Go!Paint Service- und Garantiebedingungen zu finden.
7. Transport
Der enthaltene LiIon-Akku unterliegt den Anforderungen des Gefahrgutrechts. Ein LiIon-Akku
alleine unterschreitet die einschlägigen Grenzwerte nach UN-Handbuch ST/SG/AC.10/11/Rev.3 Teil III,
Unterabschnitt 38.3. Aus diesem Grund finden für die losen oder in den Kessel eingesetzten Akkus die
nationalen oder internationalen Gefahrgutvorschriften keine Anwendung. Beim Versand durch Dritte
(z.B.: Lufttransport oder Spedition) sind besondere Anforderungen an Verpackung und Kennzeichnung zu
beachten. Bei der Vorbereitung des Versandstückes muss ein Gefahrgut-Experte hinzugezogen werden.
Bitte beachten Sie eventuelle weiterführende nationale Vorschriften. Akkus nur versenden, wenn das
Gehäuse unbeschädigt ist. Offene Kontakte abkleben und Akku so verstauen, dass er sich nicht in der
Verpackung bewegen kann.
Go!Paint BV, Zandvoortstraat 69, 1976 BN IJmuiden, Niederlande
+31(0)255 510 409, [email protected]
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