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Alle Prüfergebnisse sowie alle Angaben des Schirmes (Typ, Größe, Seriennummer, Baujahr)
müssen im Nachprüfprotokoll vermerkt werden.
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Reparatur- und Korrekturarbeiten werden ebenfalls auf dem Nachprüfprotokoll vermerkt.
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Der Gesamtzustand des Gerätes wird entsprechend der anzukreuzenden Möglichkeiten des
Nachprüfprotokolls angegeben. In dem Gesamtzustand fließen alle ermittelten Werte wie
Festigkeiten, Porosität, etc ein.
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Bei einem negativen Prüfergebnis ist mit dem Hersteller Kontakt aufzunehmen um die weitere
Verfahrensweise abzustimmen ( z. B. Einsendung des Gerätes an den Hersteller zur Reparatur).
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Außergewöhnliche Mängel sind dem Hersteller sofort zu melden!
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Die Nachprüfung wird am Gerät neben der Zulassungsplakette / Typenkennblatt mit dem
entsprechenden Nachprüfstempel vermerkt. Dieser Nachprüfstempel ist vollständig auszufüllen
mit dem Zeitpunkt der nächsten Nachprüfung, Ort, Datum, Unterschrift und Prüfername.
Sämtliche Nachprüfunterlagen (Nachprüfprotokoll und Vermessungsprotokoll) sind in 3-facher
Ausfertigung zu erstellen. Jeweils eine Ausfertigung erhält der Gerätehalter, Prüfer und Hersteller (die
Ausfertigung muss zeitnah übermittelt werden). Die Aufbewahrungsfrist der Nachprüfunterlagen
beträgt 6 Jahre.