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Bedienungsanleitung 2.00.390C - 1
D Ü P E R T H A L S i c h e r h e i t s t e c h n i k G m b H & C o . K G
Frankenstr. 3
63791 Karlstein, Deutschland
Version März 2022
Kontrolle der Filterstufe 2 (Aktivkohlefilter)
Ziehen Sie den Aktivkohlefilter vorsichtig heraus. Die Überwachung des Ver-
schmutzungsgrades des Filters kann nur über die Kontrolle des Gewichtes
erfolgen. Die Abluftüberwachung fragt den Anwender nach dem aktuellen
Gewicht des Filters. Das Anfangsgewicht ist als Referenzwert auf dem Filter
vermerkt. Das aktuelle Gewicht des Filters muss mit einer ausreichend genauen
Feinwaage bestimmt und an der Einheit eingegeben werden. Überschreitet das
Gewicht des Filters 130 % des Anfangsgewichtes nicht, wird keine weitere Mel-
dung angezeigt. Sollte das Gewicht 130 % des Anfangsgewicht überschreiten,
müssen beide Filterstufen gewechselt werden. Der Wechsel muss an der Einheit
eingegeben und schriftlich dokumentiert werden (s. auch Abschn. 3.7.10).
3.7.10 Wechsel der Filter (jährlich)
Vorsicht
Während des Wechselns der Filter ist stets darauf zu achten, dass
die Raumluft und eventuell in der bauseitigen Anlage vorhandene
Lüftungsaggregate, die der Überwachungs- und Filtereinheit nach-
geschaltet sind, nicht kontaminiert werden.
Wichtig
Die neuen Filter müssen, sofern sie nicht sofort nach Erwerb verbaut
werden, trocken und sauber gelagert und vor Verschmutzungen und
Beschädigungen geschützt werden.
Alle 12 Monate signalisiert die Abluftüberwachung, dass die verwendeten Filter
zwingend gewechselt werden müssen. Um die Filter zu wechseln muss der
Deckel des Filterfaches entfernt werden. Auf dem Deckel des Filterfaches finden
Sie Informationen über die Filterstufen und die Art der eingesetzten Filter.
Darunter sind die beiden Filterstufen sichtbar. Die Filter sind beschriftet und so
leicht identifizierbar. Informationen wie Auslieferdatum und eventuell Gewicht
sind auf den Filtern ebenfalls angebracht.
Wichtig
Es dürfen nur Originalfilter verwendet werden, die vom Hersteller
bzw. Vertreiber der Überwachungseinheit freigegeben sind. Das
Einsetzen anderer Filter führt zum Erlöschen der Haftung und der
Gewährleistung für das Produkt seitens Hersteller und Vertreiber.
Hinweis
Beide Filter müssen mindestens einmal jährlich gewechselt werden.
Es ist sinnvoll, beide stets gleichzeitig zu wechseln. Das Hauptau
-
genmerk sollte dabei auf intervallgemäßem Wechsel, wie von der
Einheit gemeldet, des Aktivkohlefilters liegen, da dieser der Haupt-
filter der Einheit ist. Sollte ausnahmsweise einmal der Partikelfilter
früher oder später als der Aktivkohlefilter gewechselt werden, weil er
früher oder später unbehebbar verschmutzt ist, so ist der außerin
-
tervallgemäße Wechsel gesondert von Hand zu dokumentieren.
Für
die intervallgemäße Einhaltung der weiteren Wechel der einmal
außerintervallgemäß gewechselten Filters ist der Anwender
verantwortlich.
In jedem Fall ist beim Wechsel des einen Filters
auch der Zustand des anderen Filters zu prüfen.
Wechsel der Filterstufe 1 (Partikelfilter)
Ziehen Sie den Partikelfilter vorsichtig heraus und setzen Sie einen neuen Par-
tikelfilter ein. Achten Sie dabei darauf, dass der Filter fest am Dichtungsband
anliegt. Eventuell muss das Dichtungsband ebenfalls erneuert werden.
Der Wechsel muss, soweit 12 Monate abgelaufen sind, an der Einheit eingege
-
ben und schriftlich dokumentiert werden. Letzteres geschieht durch Vermerk auf
dem Kontroll- und Wechseldokument (s. im Anhang) mit Datum, Beschreibung,
Namenskürzel und Unterschrift.
Wechsel der Filterstufe 2 (Aktivkohlefilter)
Ziehen Sie den Aktivkohlefilter vorsichtig heraus und setzen Sie einen neuen
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