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1.2.3 Brandschutzabstand zu brennbaren Bauteilen und
Möbeln
Bitte halten Sie die in der folgenden Tabelle aufgeführten
Abstände zu brennbaren Bauteilen und Möbeln ein:
B
4
S Stahl B
4
S Keramik
Hinten:
20 cm
(1)
20 cm
(1)
Seite (neben dem Ofen):
3
0
cm
(2)
2
0 cm
(2)
Seite (bis zu 40 cm vor dem Ofen):
4
0 cm
(3)
4
0 cm
(3)
Vorne ab Sichtscheibe:
90 cm
(4)
100 cm
(4)
Funkenschutz / Schutz des Fußbodens
Wird der Ofen auf einem bren
n
baren Fußboden / Unter
-
grund
aufgestellt (z. b. Holz, Laminat, Teppich), ist eine
Bodenplatte
aus nicht brennbarem Material vorge
-
schrieben.
Diese kann aus verschiedenen Materialien wie z. B.
Sicherheitsglas oder Stahlblech bestehen. Die Bodenplatte
muss den Grundriss des Kaminofens vorne um mindestens
50 cm (ab Feuerraumöffnung) und seitlich um mindestens
30 cm überragen.
Seite
(neben dem Ofen) (
2
)
Seite
(neben dem Ofen) (
2
)
Hinten (
1
)
Vorne
ab Sichtscheibe (
4
)
Seite (bis zu 40 cm
vor dem Ofen) (
3
)
Seite (bis zu 40 cm
vor dem Ofen) (
3
)