25
DE
Energieversorgung externer Geräte über
USB-Anschluss
Mithilfe des USB-Anschlusses können die meis
-
ten Geräte, deren Energieversorgung über USB
möglich ist (z.B. diverse Mobiltelefone), betrieben
bzw. aufgeladen werden. Voraussetzung für das
Laden ist, dass der Bordcomputer und ein ausrei
-
chend geladener Akku in das E-Bike eingesetzt
sind.
Öffnen Sie die Schutzkappe
(17)
des USB-An
-
schlusses am Bordcomputer. Verbinden Sie den
USB-Anschluss des externen Geräts über das
USB-Ladekabel Micro A – Micro B (erhältlich bei
Ihrem Bosch E-Bike-Händler) mit der USB-Buch
-
se (6) am Bordcomputer.
Nach dem Abstecken des Verbrauchers muss der
USB-Anschluss mit der Schutzkappe
(17)
wieder
sorgfältig verschlossen werden.
Eine USB-Verbindung ist keine wasserdichte
Steckverbindung. Bei Fahrten im Regen darf
kein externes Gerät angeschlossen sein und
der USB-Anschluss muss mit der Schutzkap-
pe (17) komplett verschlossen sein.
Achtung:
Angeschlossene Verbraucher
können die Reichweite des E-Bikes be
-
einträchtigen.
6. Gesetzliche
Bestimmungen
Für Pedelecs und E-Bikes gelten teils Sonderbe
-
stimmungen für die Nutzungsgrenzen. D. h., sie
sind teilweise wie ein Fahrrad zu nutzen, teilweise
aber auch nicht.
Bevor Sie mit Ihrem FLYER am öffentlichen
Strassenverkehr teilnehmen, informieren Sie sich
daher bitte über die jeweils geltenden nationalen
Vorschriften.
Diese Informationen können Sie bei Ihrem
FLYER Fachhändler, den jeweiligen nationalen
Fahrrad- oder E-Bike-Verbänden und auch im
Internet erhalten.
Dort informiert man Sie darüber, wie Ihr FLYER
ausgestattet sein muss, damit Sie am öffentlichen
Strassenverkehr teilnehmen können.
Es wird beschrieben, welche Beleuchtungsanla
-
gen installiert sein oder mitgeführt werden müs
-
sen, und mit welchen Bremsen das Fahrrad aus
-
gestattet sein muss.
Man erhält in den jeweils geltenden nationalen
Vorschriften Angaben zu geltenden Altersbe
-
schränkungen sowie dazu, in welchem Alter man
wo fahren darf oder muss. Auch die Teilnahme
von Kindern am öffentlichen Strassenverkehr
wird hier geregelt. Wenn es eine Helmpflicht gibt,
wird diese angegeben.
Die Regelungen und Vorschriften für
E-Bikes werden ständig überarbeitet
und geändert. Informieren Sie sich über
Änderungen in den Rechtsvorschriften,
damit Sie stets auf dem aktuellen Stand
sind.
Prüfen Sie, ob Ihre private Haftpflicht
-
versicherung mögliche Schäden, die
durch den Einsatz des FLYER E-Bikes
entstehen, abdeckt.
FLYER E-MTBs sind nicht für den Ein
-
satz auf der Strasse konzipiert und aus
-
gestattet.
Summary of Contents for FLYER Mountain
Page 54: ...52 ...
Page 55: ...53 FR 53 FR FLYER Mountain Bosch Traduction de la notice originale EN 15194 ...
Page 107: ...105 IT 105 IT FLYER Mountain Bosch Traduzione delle istruzioni originali EN 15194 ...
Page 158: ...156 ...
Page 159: ...157 EN 157 EN FLYER Mountain Bosch Translation of the original instruction manual EN 15194 ...
Page 211: ...209 NL 209 NL FLYER Mountain Bosch Vertaling van de originele gebruiksaanwijzing EN 15194 ...
Page 262: ...260 ...
Page 263: ......